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Rathaus:
74626 Bretzfeld
Adolzfurter Straße 12
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Fax: 07946 - 7 71-14
rathaus[at]bretzfeld.de
 
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Montag und Donnerstag:
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Dienstag:
13:30 Uhr - 19:00 Uhr

Bekanntgabe der endgültigen Herstellung

.....und Widmung von Straßen im Baugebiet „Röteläcker II“ Bretzfeld-Scheppach

Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten an der Erschließungsanlage Dammstraße – zwischen Bienenweg und Einmündung Röteläcker - hat der Gemeinderat der Gemeinde Bretzfeld am 06.06.2013 gemäß § 41 Kommunalabgabengesetz 2005 in Verbindung mit § 4 der Erschließungsbeitragssatzung vom 10.12.2009 den Zeitpunkt der endgültigen Herstellung der im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Röteläcker II“ vom 05.10.2007 i.d.F. „Röteläcker II – 1. Änderung“ vom 31.07.2009 liegenden Teil der Dammstraße – zwischen Bienenweg und Einmündung Rötelstraße - auf 06.06.2013 festgesetzt.

Mit der endgültigen Herstellung ist der Erschließungsbeitrag „Röteläcker II“ gemäß § 16 der Erschließungsbeitragssatzung am 06.06.2013 entstanden.

Der im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegender Teil der Dammstraße – zwischen Bienenweg und Einmündung Rötelstraße - gilt hiermit gemäß § 5 Abs.6 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg vom 20.03.1964 (Ges.Bl.S.127) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Gemeinde Bretzfeld
Hohenlohekreis


3. Satzung zur Änderung der
Feuerwehr-Entschädigungssatzung vom 30.09.1993


Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581) und den entsprechenden Änderungen in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg (FwG) in der Fassung vom 02. März 2010 (GBl. 2010, 333) und den entsprechenden Änderungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Bretzfeld am 17.01.2013 folgende Satzung beschlossen:


§ 1
Inhalt der Änderung

1. § 2 Absatz 1 wird geändert und wie folgt neu gefasst:

§ 2
Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge

(1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird auf Antrag als Aufwandsentschädigung für Auslagen und Verdienstausfall ein Durchschnittssatz von 15,-- Euro je Stunde, höchstens 120,-- Euro je Tag gewährt. Wird vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung während der Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen gewährt, entfällt die Zahlung einer Aufwandsentschädigung.


2. § 3 wird geändert und wie folgt neu gefasst:

§ 3
Zusätzliche Entschädigung

Neben § 1 und § 2 erhalten die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16 Absatz 2 des Feuerwehrgesetzes als Aufwandsentschädigung:

Feuerwehrkommandant:               1.200,-- Euro/Jahr
1. stellv. Kommandant:                   200,-- Euro/Jahr
2. stellv. Kommandant:                   200,-- Euro/Jahr
Abteilungskommandant Bretzfeld:      150,-- Euro/Jahr
Hauptgerätewart:                          400,-- Euro/Jahr
Hilfsgerätewart:                             150,-- Euro/Jahr
Schriftführer:                                  75,-- Euro/Jahr

 


§ 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.


Bretzfeld, den 17.01.2013

 


Föhl
Bürgermeister

 

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Bürgermeisteramt Bretzfeld geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.

 

17.03.11 Satzung Kostenersatz


Anlage 3

Gemeinde BretzfeldHohenlohekreis

Satzung zur Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bretzfeld

(Feuerwehrkostenersatzsatzung)

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 34 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat in...

Kategorie: Öffentliche Bekanntmachungen

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