Kita-Vormerkung
über das Internet
Anmeldung für einen Kindergartenplatz in der Gemeinde Bretzfeld – wie geht das?
Für alle Kindergärten in der Gemeinde Bretzfeld gibt es eine gemeinsame zentrale Kita-Vormerkung, in der Sie Ihr Kind für einen Platz in einem Kindergarten vormerken können.
Alle Kinder, die im neuen Kindergartenjahr drei Jahre alt werden, können die Eltern bis 28.02. des gleichen Jahres auf der Online-Vormerkliste für einen Kindergartenplatz vormerken lassen. Auch Kinder, die bereits eine Krippe besuchen, müssen, wenn sie bei der Vergabe der Kindergartenplätze berücksichtigt werden sollen, fristgerecht vorgemerkt werden.
Diese Vormerkung ist ausschließlich über unser Online-Portal Kita-Data-Webhouse (KDW) Online-Vormerkliste möglich. Diesen Link finden Sie auch rechts am Rand. Diesen Button drücken. Nach der Registrierung können Sie alle Daten und die gewünschten Einrichtungen angegeben. Bedingt durch die Ferien erfolgt im Juli/August und im Dezember keine Aufnahme. Änderungen können Sie jederzeit wieder über Ihre Zugangsdaten vornehmen.
Das Kindergartenjahr umfasst den Zeitraum von September des aktuellen Jahres bis August des Folgejahres. Die Vormerkung für den Kindergartenplatz muss bis spätestens 28.02. für das Kindergartenjahr, das im September beginnt, vorliegen, damit die Vormerkung berücksichtigt werden kann. (Bsp.: KigaJahr Sept 2022 – Aug 2023. Die Vormerkung muss bis spätestens Feb 2022 vorliegen). Dabei ist das Datum, wann Sie Ihr Kind auf der Vormerkliste eintragen nicht relevant.
Auch Kinder, die bereits eine Krippe besuchen, müssen, wenn sie bei der Vergabe der Kindergartenplätze berücksichtigt werden sollen, bis zum Stichtag vorgemerkt werden. Es erfolgt kein automatischer Wechsel zwischen Krippe und Kindergarten. Die Vormerkung stellt keine verbindliche Anmeldung für einen Kindergartenplatz dar, die Verteilung der Plätze erfolgt erst nach dem Stichtag.
Sollten Sie einen Ganztagesplatz wünschen, müssen aktuelle Arbeitgeberbescheinigungen beider Eltern auf das Onlineportal hochgeladen werden. Diese müssen spätestens im Februar so aktuell wie möglich sein. Die Bescheinigung finden Sie auch als Download im Text unten.
Die Verteilung der Plätze erfolgt in 2 Abschnitten: Im Frühjahr (bis ca. Mai) erfolgen die Zusagen bis einschließlich Februar, die Zusagen für März – Juni erfolgen im Herbst (bis ca Oktober) des gleichen Jahres.
Freigeschaltet ist unser Onlineportal immer für das laufende und das folgende Kindergartenjahr, sodass Sie Ihr Kind bereits frühzeitig anmelden können. Die Verteilung der Plätze erfolgt nach sogenannten Sozialkriterien (bsp. Geschwisterkind in der gleichen Einrichtung, Krippenkind, Alleinerziehend, Teilort usw.). Falschangaben führen zur Absage des Platzes. Leider ist es dennoch manchmal nicht möglich, einen Platz im entsprechenden Wunschkindergarten zur Verfügung zu stellen. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bezieht sich auf alle Kindergartenplätze in der Gemeinde Bretzfeld und leider lässt es sich manchmal nicht vermeiden, dass eine gewisse Wegstrecke in Kauf genommen werden muss.
Sollten Sie keine Zusage für Ihrem Wunschkindergarten erhalten haben und sich entscheiden, auf der Warteliste für den Wunschkindergarten stehen bleiben zu wollen, müssen Sie selbst eine neue Vormerkung ausfüllen. Es ist programmtechnisch leider nicht möglich für eine Vormerkung eine Zusage für einen Platz zu erteilen und gleichzeitig auf der Warteliste für einen anderen Platz stehen zu bleiben.
Für einen Ganztagesplatz müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: