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Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen
für Geschosswohnungsbau im Baugebiet "Gartenäcker" in Scheppach
Ausschreibung zum Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen für Geschosswohnungsbau im Baugebiet "Gartenäcker" in Scheppach
Die Gemeinde Bretzfeld schreibt nachfolgende Grundstücke für den Geschosswohnungsbau zum Verkauf aus:
1. Flst. Nr. 2557, Gemarkung Scheppach, mit 752m²
2. Flst. Nr. 2558, Gemarkung Scheppach, mit 656m²
3. Flst. Nr. 2559, Gemarkung Scheppach, mit 650m²
4. Flst. Nr. 2560, Gemarkung Scheppach, mit 718m²
Bau- und Planungsrecht
Die Bebaubarkeit der Grundstücke richtet sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gartenäcker" vom 07.12.2018. Diese Vorgaben sind vom Planungsträger grundsätzlich einzuhalten und werden in einem abzuschließenden Kaufvertrag ausdrücklich anerkannt.
Konkrete Auskünfte über die baulichen Vorschriften erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen im Rathaus Frau Egner Telefonnummer: 07946/771-40 oder Frau Weckbach Telefonnummer: 07946/771-48.
Nutzungsvorgaben/Städtebauliche Zielsetzung
Die Gemeinde Bretzfeld sieht im dortigen unmittelbaren Umfeld des Stadtbahnanschlusses grundsätzlich einen Bedarf an kleinerer und mittleren Mietwohnungen (1-3 Zimmer).
Es wird vorgeschrieben mind. 20% der Wohnfläche je Objekt, als mietpreisgebundene Wohnfläche, im Zuge des staatlich geförderten Wohnungsbauprogrammes, als Mietwohnungen zu errichten.
Es wird begrüßt, wenn ein möglichst großer Anteil der Wohnungen im Bestand des Investors vermietet wird.
Grundstück/Grundstückspreis
Der Mindestpreis für die vorgenannten voll erschlossenen Bauplatzgrundstücke (einschließlich der Erschließungsbeiträge, der Abwasser- und Wasserversorgungsbeiträgen sowie Kostenersatz für naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen) beträgt 400.-€/m².
Nicht enthalten sind die Kosten der Hausanschlüsse für Wasser- und Abwasser von der Grundstücksgrenze in das Gebäude, sowie die Versorgungsbeiträge für Strom-, Gas- und Breitbandversorgung etc. Des Weiteren sind die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrages, die Grunderwerbssteuer sowie die Kosten des Grundbuchvollzuges vom Erwerber zu tragen.
Verkaufsmodalitäten
1. Der Bewerber legt für jedes Baugrundstück, für das er sich bewirbt, ein separates Angebot vor, das sowohl ein Kaufpreisangebot als auch ein architektonisches Planungs- und Nutzungskonzept umfasst. Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Lageplan mit Aussagen zu Erschließung, Geschossigkeit, Stellplätzen und Freiflächen im aussagekräftigen Maßstab.
- Ansichten sowie Längs- und Querschnitte mit Darstellung der Topographie aussagekräftigen Maßstab.
- Flächenbilanz: Anzahl und Größen der Wohneinheiten, GRZ Bebauung, GRZ mit Nebenanlagen.
2. Bewirbt sich der Bewerber auf mehrere Baugrundstücke, so hat er eine Priorisierung festzulegen.
3. Die Prüfung und Wertung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.
4. Die eingereichten Planungs- und Nutzungskonzepte werden von der Gemeindeverwaltung auf Qualität und Übereinstimmung mit den Vorgaben geprüft.
5. Entspricht die Bewerbung den Vorgaben, hat der Bewerber ggf. die Planung den zuständigen Gremien in nichtöffentlicher Sitzung vorzustellen.
6. Bei der Vergabeentscheidung werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
- Höhe des Kaufangebotes
- Bau-/ Architektur-/ und Nutzungskonzept
- Parkierungs-/Verkehrskonzept (Garagen/Stellplätze)
- Altersgerechtes und barrierearmes Wohnen
- Energiestandards/ Betriebskosten
- Referenzen des Bewerbers
Die Gemeinde entscheidet beim Abschluss des Bewerberverfahrens über den Zuschlag anhand des Kaufpreisangebotes mit einer Gewichtung von 60 % und des Planungskonzeptes mit 40 %. Bei mehreren gleichartigen Angeboten ist die Entscheidung über die Rangfolge per Los möglich.
Vergabeentscheidung
1. Über die endgültige Vergabe entschiedet der Gemeinderat der Gemeinde Bretzfeld, bzw. die daraus gebildeten Ausschüsse. Er ist in seiner Entscheidung frei. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Bretzfeld nicht verpflichtet ist, die angebotenen Baugrundstücke überhaupt oder an bestimmte Interessenten zu veräußern. Aus der Nichtberücksichtigung von Bewerbungen können keinerlei Ansprüche an die Gemeinde Bretzfeld abgeleitet werden.
2. Sollte kein für die Gemeinde Bretzfeld zufriedenstellendes Kaufpreisangebot und/oder Planungs-/Nutzungskonzept erreichbar sein, kann die Gemeinde Bretzfeld das Vergabeverfahren jederzeit beenden, ohne dass der Bewerber Schadensersatzansprüche oder sonstige Kostenübernahmen gegenüber der Gemeinde Bretzfeld geltend machen kann.
3. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt unter der Voraussetzung, dass das eingereichte und evtl. abgestimmte Planungs-/Nutzungskonzept zur Ausführung kommt und innerhalb 3 Jahren nach Kaufvertragsabschluss bezugsfertig errichtet wird. Im Kaufvertrag wird ein entsprechendes Rückkaufsrecht der Gemeinde Bretzfeld vereinbart und im Grundbuch gesichert.
Abgabe eines Kaufangebotes
Kaufangebote nebst geforderten Unterlagen sind bis spätestens
08.07.2021
in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk
"Ausschreibung Geschosswohnungsbau Gartenäcker"
bei der Gemeinde Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, 74626 Bretzfeld einzureichen.
Bei der Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist (maßgebend ist der Eingangsstempel der Gemeinde Bretzfeld). Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.