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Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Ausweises
Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Personalausweises, Reisepasses und Kinderreisepasses
Zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Ebenfalls persönlich im Passamt vorsprechen müssen Kinder ab 10 Jahren, die einen Kinderpass beantragen wollen oder Kinder ab 6 Jahren, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragen wollen.
Voraussetzungen/Unterlagen
• Alter Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass
• Beim ersten Antrag eine Geburtsurkunde.
• Ein biometrisches Lichtbild nach dem ICAO-Standard (Format 35 x45 mm, Gesichtsgröße 32 bis 36 mm, neutraler Gesichtsausdruck, frontal aufgenommen, einfarbiger heller Hintergrund).
• Nach Heirat oder bei sonstigem Wechsel der Namensführung entsprechende Urkunden oder sonstige Nachweise
• Bei der Ausstellung von Dokumenten an Kinder muss das Einverständnis beider Personensorgeberechtigter bzw. die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorliegen.
Gebühren:
Personalausweis 37,00 € (zehn Jahre gültig, für über 24 Jährige)
Personalausweis 22,80 € (sechs Jahre gültig, für unter 24 Jährige)
Reisepass 60,- € (zehn Jahre gültig, für über 24 Jährige)
Reisepass 37,50 € (sechs Jahre gültig, für unter 24 Jährige)
Kinderreisepass 13,- € (ein Jahr gültig, bis zum 12. Lebensjahr)
Verlängerung/Änderung 6,- € (Verlängerung von gültigen Kinderpässen bis
Kinderreisepass zum 12. Lebensjahr)
Bearbeitungsdauer von Personalausweis und Reisepass bei der Bundesdruckerei
ca. 3 bis 4 Wochen.
Bitte beachten Sie, dass für visafreies Reisen in die USA seit Oktober 2004 nur noch maschinenlesbare Pässe (keine vorläufigen Pässe, keine Kinderpässe) akzeptiert werden. Alle Reisenden, auch Babys und Kinder, müssen sich durch einen Reisepass ausweisen.
Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen in alle Länder finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de.
Verlust von Ausweispapieren
Sollten Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass verlieren oder sollten Ihnen die Dokumente gestohlen werden, müssen Sie dies der Passbehörde unverzüglich mitteilen, damit eine Verlustanzeige bzw. eine Sperrung der
Online-Ausweisfunktion aufgenommen werden kann. Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Einwohnermeldeamt/Passamt
Gemeinde Bretzfeld