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Lärmaktionsplan
In den kommenden Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überarbeitet seinen Lärmaktionsplan nach Umgebungslärmrichtlinie in der vierten Runde. Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das EBA ausführlich über die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden sich auf der Seite Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Lärmschutz. Flyer und eine Broschüre sind unter folgendem Link bereitgestellt: www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase (bis 24.04.2023) können die Teilnehmenden über eine Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Die Teilnehmenden schildern ihre persönliche Lärmsituation zum Beispiel in einem Zuhause, an einer Arbeitsstätte oder in einem Park. Zusätzlich können Aussagen zu fehlenden oder vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen gemacht werden. Zu jedem benannten Ort können dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation getroffen werden.
Die zweite Phase findet voraussichtlich Ende des Jahres 2023 statt nachdem der Entwurf zum Lärmaktionsplan veröffentlicht wurde. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger Aussagen zum Entwurf, zur Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
In beiden Phasen stehen Fragebögen für die Teilnehmenden auf oben genannter Internetseite zur Verfügung. Diese können komfortabel online beantwortet werden. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Lärmaktionsplan und im Internet veröffentlicht.