Aktuelles: Gemeinde Bretzfeld

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Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während desBewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einenhohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrenserfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitereDatenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
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Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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Neue Geschwindigkeitsfestlegungen

Autor: typo3-francesmilciu
Artikel vom 29.08.2023

Im November 2019 beauftragte die Gemeinde die Rapp Trans AG mit der Aufstellung des kommunalen Lärmaktionsplans Stufe 3 im qualifizierten Verfahren. Das heißt, die Gemeinde war aufgrund des Verkehrsaufkommens durch die Autobahn und die Landesstraße rechtlich dazu verpflichtet diese Lärmuntersuchungen in Form von qualifizierten Berechnungen und Auswirkungsanalysen aufzustellen.

Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans dann im Februar 2022 in öffentlicher Sitzung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes  erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Mittlerweile sind die Lärmaktionspläne fertig gestellt und vom Gemeinderat öffentlich beschlossen. Das Landratsamt Hohenlohekreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat nun die vorgeschlagenen Geschwindigkeitsreduzierungen zur Lärmminderung in den Ortsdurchfahrten in Bitzfeld und Schabbach angeordnet und die Beschilderung wurde dementsprechend aufgestellt. Damit werden die erlaubten Geschwindigkeiten in den Ortsdurchfahrten Schwabbach und Bitzfeld von 50 km/h auf 30 km/h reduziert.

Frühestens im nächsten Jahr will die Gemeinde auch für andere Ortsteile sogenannte freiwillige Lärmaktionspläne untersuchen lassen. Durch die Tatsache, dass aufgrund des sehr hohen Verkehrsaufkommens in den beiden genannten Ortsteilen lärmmindernde Maßnahmen durch Geschwindigkeitsreduzierungen errechnet wurden, kann noch keine Aussage dazu getätigt werden, wie in anderen Ortsteilen die Untersuchungen ausfallen könnten. Mit Ergebnissen ist nicht vor Ende 2024 zu rechnen.

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