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Neue Geschwindigkeitsfestlegungen


Im November 2019 beauftragte die Gemeinde die Rapp Trans AG mit der Aufstellung des kommunalen Lärmaktionsplans Stufe 3 im qualifizierten Verfahren. Das heißt, die Gemeinde war aufgrund des Verkehrsaufkommens durch die Autobahn und die Landesstraße rechtlich dazu verpflichtet diese Lärmuntersuchungen in Form von qualifizierten Berechnungen und Auswirkungsanalysen aufzustellen.
Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans dann im Februar 2022 in öffentlicher Sitzung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Mittlerweile sind die Lärmaktionspläne fertig gestellt und vom Gemeinderat öffentlich beschlossen. Das Landratsamt Hohenlohekreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat nun die vorgeschlagenen Geschwindigkeitsreduzierungen zur Lärmminderung in den Ortsdurchfahrten in Bitzfeld und Schabbach angeordnet und die Beschilderung wurde dementsprechend aufgestellt. Damit werden die erlaubten Geschwindigkeiten in den Ortsdurchfahrten Schwabbach und Bitzfeld von 50 km/h auf 30 km/h reduziert.
Frühestens im nächsten Jahr will die Gemeinde auch für andere Ortsteile sogenannte freiwillige Lärmaktionspläne untersuchen lassen. Durch die Tatsache, dass aufgrund des sehr hohen Verkehrsaufkommens in den beiden genannten Ortsteilen lärmmindernde Maßnahmen durch Geschwindigkeitsreduzierungen errechnet wurden, kann noch keine Aussage dazu getätigt werden, wie in anderen Ortsteilen die Untersuchungen ausfallen könnten. Mit Ergebnissen ist nicht vor Ende 2024 zu rechnen.