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Öffentliche Bekanntmachung
Informationen zum Bebauungsplan Gartenäcker
Bebauungsplan der Innenentwicklung „Gartenäcker“ in Bretzfeld-Scheppach
Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.11.2017 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Unterlagen zum Artenschutz, die Naturschutzrechtliche Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung und die Schalltechnische Untersuchung liegen ebenfalls aus. Maßgeblich ist der vom Ingenieurbüro für Vermessung und Stadtplanung Käser, Untergruppenbach, gefertigte Entwurf vom 01.06.2017/ 17.11.2017, dessen zeichnerischer Teil auszugsweise abgedruckt ist.
Die öffentliche Auslegung findet im Zeitraum
vom 19.01.2018 bis 23.02.2018
während der Dienststunden im Foyer des Rathauses, Adolzfurter Straße 12 in Bretzfeld statt.
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4 (4) BauGB, auch im Internet, unter (kaeser-ingenieure, Stadtplanung, aktuelle Verfahren)
oder auf der Homepage der Gemeinde Bretzfeld (siehe unten angefügt) abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, 74626 Bretzfeld abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Normenkontrollantrag ( § 47 VwGO ) ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht worden sind, aber während der Auslegungsfrist hätten geltend gemacht werden können (Verwirkungspräklusion).
Gez. Martin Piott
Bürgermeister
Text
Plan
Begründung
Bilanzierung
Schallgutachten
Artenschutz