Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind
- das Einrichten einer Baustelle,
- die Lagerung von Baumaterialien oder
- das Aufstellen eines Gerüstes.
Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, benötigen Sie für diese Fälle eine Ausnahmegenehmigung. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.
Es gibt Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken. Vor ihrem Beginn müssen Sie von der zuständigen Behörde bestimmte Anordnungen einholen. Diese Anordnungen kann auch das Unternehmen einholen, das Sie mit den Bauarbeiten beauftragt haben.
Beispielsweise:
- In welcher Weise muss die öffentliche Fläche abgesperrt und gekennzeichnet werden?
- Muss der Verkehr - auch bei teilweiser Straßensperrung - beschränkt, umgeleitet oder besonders geregelt werden und wie ist dies durchzuführen?
- Müssen gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden und wenn ja, wie hat dies zu geschehen?
Befolgen Sie die Anordnungen der Behörde. Gegebenenfalls müssen Baulampen, Blinklichter oder Ähnliches installiert werden. Die Behörde kann die Aufstellung einer Ampelanlage verlangen.
Voraussetzungen
Sie benötigen für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung.
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme. Das können Sie schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Behörde tun.
Fristen
Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.
Unterlagen
keine
Kosten
Es können Gebühren in unterschiedlicher Höhe anfallen.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
die Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Grundstück liegt, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.09.2020 freigegeben.
Kontakt
Bürgermeisteramt Bretzfeld
Adolzfurter Straße 12
74626 Bretzfeld
Telefonnummer: 07946 771 0
Faxnummer: 07946 771 14
E-Mail-AdresseE-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Eintritt ins Rathaus nur mit Termin und Maske!
Montag bis Freitag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag:
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:
13:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Beratungszeiten Bauamt:
Dienstag und Donnerstag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
13:30 Uhr bis 19:00 Uhr