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Vormerkung für einen Kindergartenplatz in der Gemeinde Bretzfeld
Alle Eltern, deren Kinder im neuen Kindergartenjahr 2020/2021 (Sept 2020 – Aug 2021) drei Jahre alt werden, können ihre Kinder bis 29. Februar 2020 auf der Online-Vormerkliste für einen Kindergartenplatz vormerken lassen.
Kinder, die bereits eine Krippe besuchen, müssen, wenn sie bei der Vergabe der Kindergartenplätze berücksichtigt werden sollen, ebenfalls vorgemerkt werden. Es gibt für Krippenkinder keine Übernahmegarantie in den Kindergarten der gleichen Einrichtung.
Die Vormerkliste finden Sie hier
Nach der Registrierung können alle Daten und gewünschten Einrichtungen angegeben werden.
Bitte füllen Sie alle drei Optionen aus.
Bedingt durch die Ferien erfolgt im Juli/August und im Dezember keine Aufnahme. Bitte hier den nächsten Monatsersten angeben. Kinder können den Kindergarten frühestens mit dem 3. Geburtstag besuchen, nicht vorher. Die Eingewöhnungszeit beginnt frühestens mit dem dritten Geburtstag.
Diese Vormerkung stellt keine verbindliche Anmeldung für einen Kindergartenplatz dar. Die Verteilung der Plätze erfolgt erst nach dem Stichtag.
Für Ganztagesplätze ist eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung erforderlich, diese kann in der Vormerkliste hochgeladen werden.