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Neue Bauvorhaben/Änderung der versiegelten Fläche
Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde in Bretzfeld mit Erstellung des Wasser-/Abwassergebührenbescheids für 2012 abgeschlossen. Für jedes Grundstück wurde ein „Erhebungsbogen zu den bebauten und befestigten Flächen“ erstellt und die sich daraus ergebenden Fläche erfasst. Doch auch zukünftig hat jeder Grundstückseigentümer eine Meldepflicht bezüglich der gesplitteten Abwassergebühr. Nämlich immer dann, wenn auf dem Grundstück die versiegelte Fläche verändert wird.
Neue Bauvorhaben/Abriss/erstmalige Bebauung eines Grundstücks
Die Grundstückseigentümer sind nach Abwassersatzung verpflichtet, die Erstellung eines zusätzlichen oder den Abriss eines vorhandenen Bauwerks an das Bauamt zu melden. Voraussetzung ist, dass das Bauwerk direkt oder indirekt an die Kanalisation angeschlossen ist bzw. war. Dasselbe gilt auch für die erstmalige Bebauung eines Grundstücks.
Versiegelte Flächen
Auch die Änderung von Einfahrten, Hofflächen, Stellflächen usw. sind an das Bauamt zu melden.
Fragen hierzu beantwortet Ihnen Frau Weckbach vom Bauamt unter Telefonnummer: 07946/771-48.
Fragen zu Ihrem Gebührenbescheid beantwortet Ihnen Frau Polgar von der Kämmerei unter Telefonnummer: 07946/771-22.