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Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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  • Optimierung
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

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  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

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Weltweit

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
Datenverarbeitungszwecke

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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

Einwilligungshinweis

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  • Geburtsname, -datum und -ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Kontaktdaten (Anschrift, Tel.Nr., E-Mail-Adresse, soweit freiwillig angegeben)
  • Angaben über familiäre Verhältnisse (Familienstand, Ehepartner/in, Kinder)
  • Lichtbild (freiwillig)
  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
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Dienstleistungen

Studienplatz - Beurlaubung beantragen

Sie möchten sich vom Studium beurlauben lassen? Dazu benötigen Sie die Genehmigung Ihrer Hochschule.

Die Zeit der Beurlaubung sollte zwei Semester nicht übersteigen. Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie in der Regel keine Prüfungen ablegen.

Abweichend davon dürfen beurlaubte Studierende in Mutterschutz oder Elternzeit

  • an Lehrveranstaltungen teilnehmen,
  • Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und
  • Hochschuleinrichtungen nutzen.

Voraussetzungen

Gründe, die zur Genehmigung der Beurlaubung führen, sind vor allem:

  • Auslandsstudium
  • Krankheit
  • Pflege oder Versorgung eines Verwandten (Ehepartner oder Ehepartnerin, Verwandte in gerader Linie, Verschwägerte ersten Grades)
  • Schwangerschaft, Kindererziehung
  • zu verbüßende Freiheitsstrafe
  • Aufnahme einer praktischen Tätigkeit, die dem Studienziel dient.

Wenn Sie andere wichtige Gründe haben, wenden Sie sich am besten zur Klärung in einem persönlichen Gespräch an die zuständige Stelle.

Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für den Urlaubsantrag können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Nähere Informationen erhalten Sie im Onlineangebot Ihrer Hochschule oder direkt im Studierendensekretariat.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Beurlaubung schriftlich bei Ihrer Hochschule beantragen. Dem Antrag müssen Sie eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beifügen. Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder sie stehen Ihnen, je nach Angebot Ihrer Hochschule, zum Download zur Verfügung.

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Ein positiver Bescheid enthält in der Regel den Urlaubsgrund, die Dauer der Beurlaubung und das letzte Semester, zu dem Sie immatrikuliert waren.

Beachten Sie bei Beurlaubung wegen Mutterschutz und Elternzeiten, dass Sie die Teilnahme an Studien- und Prüfungsleistungen selber beantragen müssen.

Fristen

Vor Beginn der Vorlesungszeit

Bei Krankheit oder aus anderen schwerwiegenden Gründen auch im laufenden Semester. Erkundigen Sie sich in diesem Fall nach den Bestimmungen Ihrer Hochschule.

Unterlagen

Angaben dazu finden Sie in den Formularen der jeweiligen Hochschule.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

je nach Hochschule unterschiedlich

Sonstiges

Für das Urlaubssemester erhalten Sie eine Immatrikulationsbescheinigung. Aus Sicht der Sozialversicherung gelten Sie für die Dauer des Urlaubssemesters als Studierender. Dies gilt nicht, wenn Sie in dieser Zeit einer Beschäftigung mit mehr als 20 Stunden pro Woche nachgehen.

Für die Dauer des Urlaubssemesters erhalten Sie keine finanziellen Förderungen wie BAföG oder Bildungskredite.

Überprüfen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Kindergeldstelle, ob Sie als Studierender auch während eines Urlaubssemesters Anspruch auf Kindergeld haben.

Zuständigkeit

die jeweilige Hochschule

Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg