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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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YouTube

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

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Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

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Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
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Lebenslagen

Abfallvermeidung und Entsorgung

In erster Linie soll die Entstehung von Abfällen vermieden werden. An zweiter Stelle geht es um die Verwertung von Abfällen und erst am Schluss steht die Beseitigung des restlichen Abfalls.

Sie können die Menge an Restmüll für Ihren Haushalt auf ein Minimum reduzieren, wenn Sie Bioabfall, Glas, Altpapier, Kunststoffe, Verpackungen, Alttextilien, Elektroschrott sowie Altbatterien getrennt entsorgen. Diese Produkte enthalten wertvolle Rohstoffe, welche Sie durch die getrennte Entsorgung Ihres Abfalls in den Wertstoffkreislauf zurückführen. Dadurch können diese Rohstoffe weiterverwendet werden.

Mit geringem Aufwand können Sie viel für die Umwelt tun, wenn Sie zum Beispiel folgende Punkte beachten:

  • Verwenden Sie Mehrweg- statt Einwegbehälter!
    Diese werden nach der Rückgabe gereinigt und wieder befüllt. Beachten Sie, dass nicht alle Pfandbehälter Mehrwegbehälter sind. Für bestimmte Einwegflaschen und Dosen müssen Sie Pfand bezahlen.
  • Sparen Sie bei Verpackungsmaterialien!
    Tipp: Nehmen Sie zum Einkaufen eine Stofftragetasche oder einen Korb mit, damit Sie nicht in jedem Geschäft eine Tüte verlangen beziehungsweise kaufen müssen. Das Pausenbrot ist in einer Dose besser aufgehoben als in einem Stück Alufolie. Verpackungen aus Papier und Karton können genauso dekorativ und schützend sein wie eine Folienverpackung.
  • Verwenden Sie Recyclingpapier!
    Außerdem können Sie Papier sparen, wenn Sie nur die Dokumente ausdrucken, die Sie wirklich brauchen und dabei die Vorder- und Rückseite des Papiers benutzen.
  • Vermerken Sie auf Ihrem Briefkasten, dass Sie auf Broschüren und Werbung verzichten.
  • Reparieren oder upcyceln Sie defekte Gegenstände, anstatt sie wegzuwerfen.
  • Geben Sie außer Bioabfall keine sonstigen Abfälle in die Biotonne oder den Biobeutel. So vermeiden Sie eine Verunreinigung des wertvollen Biogutes und tragen dazu bei, dass aus Bioabfällen Energie und hochwertige Komposte hergestellt werden können.

In Baden-Württemberg sind die Stadt- und Landkreise (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) für die Abfallentsorgung zuständig. Auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetriebs können Sie sich über das Entsorgungssystem und die geltenden Bestimmungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Ihrem Landkreis informieren. Welche Art von Abfall wie zu entsorgen ist, können Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen nachlesen.

Für Alttextilien gilt:

Denken Sie schon beim Kauf von Kleidern und Schuhen daran, erst recht bei ihrem Aussondern: Textilien und Schuhe sind mit vielen Ressourcen sowie hohen Belastungen (für Umwelt und leider manchmal auch für Arbeitskräfte) erzeugt worden.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (§ 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 KrWG). Demnach müssen diese nunmehr die getrennte Sammlung in ihrem Zuständigkeitsbereich organisieren. Bei der Umsetzung haben Sie einen gewissen Spielraum, um die Regelungen an die lokalen Gegebenheiten anzupassen. Grundsätzlich gehören lediglich stark verschmutzte oder kontaminierte Textilabfälle (zum Beispiel Öllappen) auch weiterhin in den Restmüll. Für die Abgabe von Alttextilien gibt es bereits heute zahlreiche Angebote von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sowie vielen gemeinnützigen, aber auch zugelassenen gewerblichen Sammlungen oder Sammelstellen, die die Alttextilien sorgsam zur Wiederverwendung vorbereiten oder zumindest hochwertig verwerten lassen.

Vermeiden Sie, Ihre ehemaligen Kleiderschätze zweifelhaften Haustür-„Sammlungen“ zu überlassen. Diese erzeugen manchmal zum Beispiel durch vorgetäuschte christliche Symbole oder rote Kreuze den Eindruck echter gemeinnütziger Sammlungen (beispielsweise der Caritas oder AWO) oder zugelassener gewerblicher Sammlungen. Dafür sind Ihre Alttextilien zu schade! Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie bei Ihrer Land- oder Stadtkreisbehörde (Untere Abfallrechtsbehörde) nach, ob die fragliche Sammlung dort zugelassen wurde. Das gilt auch für Papier- und Schrottsammlungen.

Defekte Lampen

Lampen müssen Mindestwerte bei der Energieeffizienz erfüllen. Herkömmliche Glühlampen halten diese Anforderungen nicht ein. Stattdessen werden LED-Lampen und Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) im Handel angeboten.

Diese Lampen enthalten zum Teil wertvolle Rohstoffe beziehungsweise geringe Mengen Quecksilber.
Sie dürfen sie daher nicht über den Restabfall entsorgen, sondern Sie müssen sie bei den Sammelstellen für Elektroschrott abgeben. Sie können sie zurückgeben bei:

  • öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder
  • zum Teil auch im Handel.

Entsorgen Sie defekte Glühlampen dagegen weiterhin über den Restabfall.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

26.02.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg