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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

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Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
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Lebenslagen

Erwerb einer Grundbildung oder Berufsvorbereitung

Es gibt verschiedene Arten von Berufs(fach)schulen, die der Berufsvorbereitung oder der Vermittlung einer beruflichen Grundbildung dienen.

Das Angebot erstreckt sich auf

  • die Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) beziehungsweise Ausbildungsvorbereitung (AV)
  • das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB)
  • das Berufseinstiegsjahr (BEJ),
  • gewerbliche Berufsfachschulen (einjährig, dient der Vermittlung einer beruflichen Grundbildung) und
  • Sonder- und Förderberufsfachschulen in verschiedenen Bereichen.

In der Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) und der schulischen Ausgestaltungsform Ausbildungsvorbereitung (AV) stehen umfangreiche Betriebspraktika im Mittelpunkt des Bildungsgangs. Um die berufliche Orientierung und die überfachlichen Kompetenzen individuell fördern zu können, findet zu Beginn des Schuljahres eine durch Berufsorientierung aktiv unterstützte Kompetenzanalyse statt. Das niveaudifferenzierte Unterrichten in diesem Bildungsgang ermöglicht eine hohe Durchlässigkeit in den Bildungszielen während des gesamten Schuljahres. So wird sichergestellt, dass jede Schülerin und jeder Schüler einen passgenauen Anschluss für den Eintritt in die Arbeitswelt finden kann. Zudem werden die Selbstlernkompetenzen gefördert. Ein dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand kann, durch das Bestehen einer Abschlussprüfung, die in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch als zentrale Prüfung, am Ende des Schuljahres erreicht werden. Die Konzeption von AVdual soll dazu beitragen, die Übergänge in Ausbildung zu stärken. Schulen, die nicht in einem Stadt- oder Landkreis zur Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf liegen, setzen die schulische Ausgestaltungsform Ausbildungsvorbereitung (AV) um. Die Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) und die Ausbildungsvorbereitung (AV) werden die bisherigen berufsvorbereitenden Bildungsgänge, vor allem das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) und das Berufseinstiegsjahr (BEJ) ersetzen.

Das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB)

Das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) bietet Jugendlichen, die berufsschulpflichtig sind und keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, die Möglichkeit, einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand zu erreichen. Gleichzeitig vermittelt das VAB berufliches Grundwissen in bis zu drei Berufsfeldern und fördert damit die berufliche Orientierung.

Das Berufseinstiegsjahr (BEJ)

Das einjährige Berufseinstiegsjahr (BEJ) wurde speziell für berufsschulpflichtige Jugendliche mit Hauptschulabschluss konzipiert, die im Anschluss an die allgemein bildende Schule keine Ausbildung aufnehmen und keine weiterführende Schule besuchen können. Die Ausbildung im BEJ vertieft und erweitert die allgemeine Bildung und dient dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen, vor allem von beruflicher Handlungskompetenz, als Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufsausbildung. Mit der Vermittlung eines Teils der fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalte des ersten Ausbildungsjahres bestimmter Berufsfelder erhalten die Jugendlichen eine gezielte fachliche Vorqualifikation. Wichtiger Bestandteil des BEJ ist eine fundierte Kompetenzanalyse als Grundlage einer darauf aufbauenden individuellen Förderung.

Gewerbliche Berufsfachschulen

Die Ausbildung an den einjährigen gewerblichen Berufsfachschulen (1BFS) ergänzt das duale System. Sie vermittelt die nach den maßgeblichen Ausbildungsordnungen und nach den Bildungs- und Lehrplänen für das erste Ausbildungsjahr vorgesehenen berufsfachlichen und berufspraktischen Kompetenzen in einem Ausbildungsberuf wie beispielsweise Bauzeichner oder auf der Breite eines Berufsfeldes wie beispielsweise Fahrzeugtechnik. Zudem wird die allgemeine Bildung gefördert. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Schule erwerben Jugendliche ohne Hauptschulabschluss einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand. Der erfolgreiche Besuch der 1BFS kann unter bestimmten Voraussetzungen als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden.

Sonderberufsfachschulen in verschiedenen Bereichen

Die einjährige berufsvorbereitende Sonderberufsfachschule dient der Berufsorientierung und Verbesserung der Ausbildungsreife von Jugendlichen mit Lernbeeinträchtigung. Die Sonderberufsfachschule gibt es auch mit Schwerpunktsetzung auf ein Berufsfeld. Ziel ist hier neben der Erweiterung der Allgemeinbildung der Erwerb von grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten in einem bestimmten Berufsfeld. Im hauswirtschaftlichen Bereich ist dies die hauswirtschaftliche Förderberufsfachschule. In den Sonder- beziehungsweise Förderberufsfachschulen können Jugendliche ohne Hauptschulabschluss in der Regel über das Bestehen einer Zusatzprüfung einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben.

Die Anmeldung an der Schule Ihrer Wahl müssen Sie selbst oder Ihre Erziehungsberechtigten vornehmen. Je nach Schule erhalten Sie die Anmeldeformulare vor Ort oder sie liegen im Internet zum Download bereit. Beachten Sie, dass die Bewerbung bis zu einem Jahr vor Schulbeginn erfolgen sollte.

Freigabevermerk

26.11.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg