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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Toubiz
Die Datenbank mein.toubiz ist ein zentrales touristisches Managementsystem, mit demDaten gesammelt, verwaltet und über verschiedene Schnittstellen ausgegeben werden. DasPortal wird landesweit genutzt.Mit den mein.toubiz #elements werden die eingetragenen touristischen Daten kategorisiertund entsprechend auf der Webseite nach Themen abgebildet.
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land in sicht AG
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

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Aktuelles

„Kommunen am Limit“

Erstelldatum24.06.2026

Hohenlohekreis beteiligt sich an bundesweitem Aktionstag

Bundesweit beteiligen sich heute Städte, Landkreise und Gemeinden am Aktionstag „Kommunen am Limit“, um auf die angespannte kommunale Finanzsituation aufmerksam zu machen. Die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – haben gemeinsam zu diesem Aktionstag aufgerufen und fordern von Bund und Ländern, entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen.

Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Eine Hauptursache liegt in den wachsenden Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen, und bei denen in der Vergangenheit der Umfang und die Standards immer weiter erhöht wurden.

Für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Und sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie beispielsweise die Instandhaltung von Schulen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Kultur- und Sportangebote, den ÖPNV, die Krankenhausversorgung, die Wirtschaftsförderung und viele soziale Angebote.

Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern:

  • Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
  • Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.

Auch der Hohenlohekreis beteiligt sich gemeinsam mit seinen 16 Städten und Gemeinden am bundesweiten Aktionstag und setzt damit ein starkes Zeichen der Geschlossenheit. Neben Landrat Ian Schölzel versammelten sich am Montag, 22. Juni 2026, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen am Landratsamt in Künzelsau. Mit runden Uhren, deren Zeiger auf kurz vor zwölf stehen, wird deutlich: Die Zeit für verlässliche Finanzierung läuft ab. Die Botschaft: Die Kommunen wollen unterstützen, doch dafür bedarf es einer verlässlichen, aufgabengerechten Finanzausstattung.

Landrat Ian Schölzel bekräftigt: „Mit unserer Aktion möchten wir als Landkreis gemeinsam mit unseren Kommunen geschlossen auftreten und uns aktiv dafür einsetzen, dass Bund und Länder wirksame Maßnahmen zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise ergreifen. Denn es sind unsere Kommunen, die den Alltag der Bürgerinnen und Bürger sichern – von Kitas und Schulen über den ÖPNV bis hin zu Krankenhäusern, Infrastruktur und Bürgerdiensten. Wenn der Bund nicht umsteuert, geraten Angebote in Gefahr, die unser tägliches Leben vor Ort wesentlich prägen. Die kommunale Finanzkrise betrifft uns alle.“