Hinweise auf unsere Öffentliche Bekanntmachungen
Unsere öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen über unser Amtsblatt. Hier finden Sie die digitalen Hinweise.
Neuaufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Krautgartenäcker II, 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bretzfeld hat am 23.04.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Krautgartenäcker II, 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 01.04.2026, angefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach. Der Geltungsbereich ist im Entwurf mit schwarz-gestrichelter Linie dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ziele und Zwecke der Planung
Im Laufe der Aufsiedlung des Baugebiets bzw. im Rahmen der eingegangenen Bauanträge sind zu bestimmten Festsetzungen, sowohl planungsrechtlicher als auch bauordnungsrechtlicher Art, wiederholt Abweichungsanträge gestellt worden. Die Festsetzungen wurden daher generell überprüft und sollen nun teilweise im Rahmen einer 1. Änderung des Bebauungsplans neu geregelt oder konkretisiert werden. Die Änderungen umfassen die folgenden Festsetzungen: Art der baulichen Nutzung, Zulässigkeit von offenen Stellplätzen außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche sowie Einfriedungen und Stützmauern.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 01.04.2026 wird mit Begründung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bretzfeld und auf der Homepage von Käser Ingenieure während der Dauer der nachfolgenden Frist von 18.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026 veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per eMail an christine.weckbach@bretzfeld.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Gemeinde Gemeindeverwaltung Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, 74626 Bretzfeld gesendet oder schriftlich beim Bauamt der Gemeinde Bretzfeld abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a (5) BauGB). Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Foyer des Rathauses, Adolzfurter Straße 12, 74626 Bretzfeld zu den üblichen Dienstzeiten, wo die genannten Unterlagen eingesehen werden können.
Bretzfeld, 08.05.2026
gez. Piott
Bürgermeister
Einladung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gruppenklärwerk Brettachtal
Die nächste öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gruppenklärwerk Brettachtal findet am
Montag, den 18. Mai 2026, um 16:30 Uhr
im Rathaus Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, 74626 Bretzfeld,
statt. Die interessierte Bevölkerung ist hierzu freundlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Aktueller Sachstandsbericht
2. Sanierung und Erweiterung Betriebsgebäude
hier: Ausschreibung und Vergabe der Gewerke
3. Jahresrechnung 2025
hier: Feststellung des Rechnungsergebnisses
4. Haushaltssatzung 2026
hier: Beratung und Beschlussfassung
5. Satzung über die Entschädigung der Organe des Zweckverbands
hier: Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Neufassung der Satzung
6. Bekanntgaben und Verschiedenes
Einladung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserverband Neuenstadter Brettach
Die nächste öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserverband Neuenstadter Brettach findet am
Montag, dem 11. Mai 2026, um 10:00 Uhr
im Rathaus Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, 74626 Bretzfeld,
statt. Die interessierte Bevölkerung ist hierzu freundlich eingeladen.
Tagesordnung:
- Bericht des Betriebsbeauftragten
- Wahl des Verbandsvorsitzenden
- Wahl des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden
- Jahresrechnung 2025
hier: Feststellung des Rechnungsergebnisses - Entlastung des Verbandsvorstehers
- Haushaltssatzung 2026
hier: Beratung und Beschlussfassung - Neufestsetzung der Entschädigung des Verbandsvorsitzenden sowie des stellvertretenden Vorsitzenden
- Bekanntgaben und Verschiedenes
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neue Ortsmitte Bretzfeld – Aufhebung“ Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bretzfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 12.02.2026 die Aufhebung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Neue Ortsmitte Bretzfeld“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich der Aufhebung umfasst die Flurstücke mit den folgenden Flst.Nrn.: 1, 2, 2/1, 2/2, 2/3, 2/4, 2/5, 3/1, 3/2, 30 (Adolzfurter Straße, teilweise), 30/5 (Bitzfelder Straße (südlich)), 30/6 (Einsteinstraße, teilweise), 30/8 (teilweise), 30/9 (teilweise), 30/11, 30/12, 30/13 (teilweise), 30/14 (Lindelbach), 30/15 (teilweise), 30/16 (Bitzfelder Straße (nördlich), teilweise), 30/19, 30/21 (teilweise), 69/5, 101, 103, 103/1, 372, 372/1, 374/1, 890/1 (Herbststraße, teilweise). Der Geltungsbereich ist im nachstehend abgedruckten Planteil der Aufhebung mit schwarzgestrichelter Linie dargestellt.
Hier kommen Sie zur öffentlichen Bekanntmachung (PDF-Dokument, 75,20 KB, 24.02.2026).
Hier kommen Sie zum Textteil (PDF-Dokument, 131,63 KB, 24.02.2026).
Hier kommen Sie zur Begründung (PDF-Dokument, 68,20 KB, 24.02.2026).
Hier finden Sie den Planteil (PDF-Dokument, 250,29 KB, 24.02.2026).
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, Zimmer 0.01, 74626 Bretzfeld, eingelegt werden.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Bekanntmachung zu Alters- und Ehejubiläen
In der Vergangenheit wurden Alters- und Ehejubiläen von Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde/unseres Ortes regelmäßig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Diese Veröffentlichungen sollten besondere Lebensereignisse würdigen und die Verbundenheit innerhalb unserer Gemeinschaft zum Ausdruck bringen.
Aufgrund der geltenden und weiter verschärften datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird künftig auf die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Mitteilungsblatt verzichtet. Mit dieser Entscheidung tragen wir dem Schutz personenbezogener Daten sowie dem Recht auf Privatsphäre Rechnung. Die Alternative wäre, dass alle Personen vorab Ihr Einverständnis zur Veröffentlich ausdrücklich uns gegenüber erklären müssten. Das wäre so und so rum ein bürokratischer Irrsin.
Diese Änderung betrifft ausschließlich die öffentliche Bekanntmachung der Jubiläen. Die persönlichen Glückwünsche und Besuche zu runden Altersjubiläen sowie zu besonderen Ehejubiläen (z. B. Goldene, Diamantene oder Eiserne Hochzeit) bleiben davon ausdrücklich unberührt und finden weiterhin wie gewohnt statt.
Auch in Zukunft ist es uns ein wichtiges Anliegen, unseren Jubilarinnen und Jubilaren zu diesen besonderen Anlässen persönlich zu gratulieren und unsere Wertschätzung sowie Verbundenheit zum Ausdruck zu bringen. Die Besuche stellen einen bedeutenden Bestandteil des gemeinschaftlichen Miteinanders dar und sollen weiterhin gepflegt werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Anpassung.
Teilentwidmung des Weges Flst.-Nr. 928 auf Gemarkung Bitzfeld-Weißlensburg
Die Gemeinde Bretzfeld hat die Absicht, ein Teil des Weges Flst Nr. 921/1 auf Gemarkung Bitzfeld-Weißlensburg einzuziehen, im Bretzfelder Blättle vom 26. Juni 2025 amtlich bekannt gemacht.
Im Zuge des durchgeführten Entwidmungsverfahrens ist innerhalb der gesetzlichen Frist ein Einspruch eingegangen. Der Gemeinderat hat die vorgebrachten Argumente geprüft und beschlossen, dem Einspruch nicht zu entsprechen.
Es ergeht deshalb folgende
V e r f ü g u n g:
Ein Teil des Weges Flst. Nr. 928 auf Gemarkung Bitzfeld-Weißlensburg ist für den Verkehr entbehrlich und wird eingezogen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, 74626 Bretzfeld oder beim Landratsamt Hohenlohekreis, Allee 17, 74653 Künzelsau, erhoben werden.
Bretzfeld, 20.10.2025
Martin Piott
Bürgermeister
Teilentwidmung des Weges Flst.-Nr. 921/1 auf Gemarkung Bitzfeld-Weißlensburg
Die Gemeinde Bretzfeld hat die Absicht, einen Teil des Weges Flst Nr. 921/1 auf Gemarkung Bitzfeld-Weißlensburg einzuziehen, im Bretzfelder Blättle vom 26. Juni 2025 amtlich bekannt gemacht.
Im Zuge des durchgeführten Entwidmungsverfahrens sind innerhalb der gesetzlichen Frist zwei Einsprüche eingegangen. Der Gemeinderat hat die vorgebrachten Argumente geprüft und beschlossen, den Einsprüchen nicht zu entsprechen.
Es ergeht deshalb folgende
V e r f ü g u n g:
Ein Teil des Weges Flst. Nr. 921/1 auf Gemarkung Bitzfeld-Weißlensburg ist für den Verkehr entbehrlich und wird eingezogen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, 74626 Bretzfeld oder beim Landratsamt Hohenlohekreis, Allee 17, 74653 Künzelsau, erhoben werden.
Bretzfeld, 20.10.2025
Martin Piott
Bürgermeister
Entwidmung des Weges Flst.-Nr. 947 auf Gemarkung Bitzfeld-Weißlensburg
Die Gemeinde Bretzfeld hat die Absicht, den Weg Flst Nr. 947 auf Gemarkung Bitzfeld-Weißlensburg einzuziehen, im Bretzfelder Blättle vom 26. Juni 2025 amtlich bekannt gemacht.
Dabei wurde den Betroffenen Gelegenheit gegeben, innerhalb 3 Monaten Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorzubringen. Einwendungen sind nicht eingegangen.
Es ergeht deshalb folgende
V e r f ü g u n g:
Der Weg Flst. Nr. 947 auf Gemarkung Bitzfeld-Weißlensburg ist für den Verkehr entbehrlich und wird eingezogen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, 74626 Bretzfeld oder beim Landratsamt Hohenlohekreis, Allee 17, 74653 Künzelsau, erhoben werden.
Bretzfeld, 20.10.2025
Martin Piott
Bürgermeister
Entwidmung des Weges Flst.-Nr. 952 auf Gemarkung Bitzfeld-Weißlensburg
Die Gemeinde Bretzfeld hat die Absicht, den Weg Flst Nr. 952 auf Gemarkung Bitzfeld-Weißlensburg einzuziehen, im Bretzfelder Blättle vom 26.Juni 2025 amtlich bekannt gemacht.
Dabei wurde den Betroffenen Gelegenheit gegeben, innerhalb 3 Monaten Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorzubringen. Einwendungen sind nicht eingegangen.
Es ergeht deshalb folgende
V e r f ü g u n g:
Der Weg Flst. Nr. 952 auf Gemarkung Bitzfeld-Weißlensburg ist für den Verkehr entbehrlich und wird eingezogen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, 74626 Bretzfeld oder beim Landratsamt Hohenlohekreis, Allee 17, 74653 Künzelsau, erhoben werden.
Bretzfeld, 20.10.2025
Martin Piott
Bürgermeister
