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Hinweise auf unsere Öffentliche Bekanntmachungen

Unsere öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen über unser Amtsblatt. Hier finden Sie die digitalen Hinweise.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Affaltracher Weg“ Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Bretzfeld hat am 24.09.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Affaltracher Weg“ aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt und umfasst die Flurstücke 390/1, 390/2 und Teile der Flurstücke 390 und 394 der Gemarkung Waldbach.

Weiter hat der Gemeinderat am 24.09.2026 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 13.07.2026. 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 26.10.2026 bis 23.11.2026 im Foyer des Rathauses der Gemeinde Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, 74626 Bretzfeld während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, sowie per E-Mail an christine.weckbach(@)bretzfeld.de – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch online, sowie über das zentrale Internetportal des Landes abgerufen werden.

Bretzfeld, 16.10.2026

gez. Martin Piott
Bürgermeister

Entwidmung des Weges Flst.-Nr. 3/3 auf Gemarkung Bretzfeld

Die Gemeinde Bretzfeld hat die Absicht, den Weg Flst Nr. 3/3 auf Gemarkung Bretzfeld einzuziehen, im Bretzfelder Blättle vom 05. Juni 2026 amtlich bekannt gemacht.
Dabei wurden den Betroffenen Gelegenheit gegeben, innerhalb 3 Monaten Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorzubringen. Einwendungen sind nicht eingegangen.

Es ergeht deshalb folgende

V e r f ü g u n g:

Der Weg Flst. Nr. 3/3 auf Gemarkung Bretzfeld ist für den Verkehr entbehrlich und wird eingezogen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, 74626 Bretzfeld oder beim Landratsamt Hohenlohekreis, Allee 17, 74653 Künzelsau, erhoben werden.

Bretzfeld, 11.09.2026
Martin Piott
Bürgermeister

Beabsichtigte Entwidmung des Weges Flst. Nr. 3/3 in Bretzfeld

Das Flurstück 3/3 in Bretzfeld soll im Zuge des geplanten Rathausanbaus entwidmet werden. Die Entwidmung ist erforderlich, da die Fläche künftig dauerhaft für öffentliche Verwaltungszwecke in Anspruch genommen wird und somit ihre bisherige Zweckbestimmung entfällt.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung des Weges Flst. Nr. 3/3 können innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung beim Ordnungsamt der Gemeinde Bretzfeld, Adolzfurter Str. 12, Zimmer 0.04 erhoben werden. Während der Sprechzeiten des Rathauses kann dort auch der Plan eingesehen werden.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.

Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. 

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, Zimmer 0.01, 74626 Bretzfeld, eingelegt werden.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. 

Bekanntmachung zu Alters- und Ehejubiläen

In der Vergangenheit wurden Alters- und Ehejubiläen von Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde/unseres Ortes regelmäßig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Diese Veröffentlichungen sollten besondere Lebensereignisse würdigen und die Verbundenheit innerhalb unserer Gemeinschaft zum Ausdruck bringen.

Aufgrund der geltenden und weiter verschärften datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird künftig auf die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Mitteilungsblatt verzichtet. Mit dieser Entscheidung tragen wir dem Schutz personenbezogener Daten sowie dem Recht auf Privatsphäre Rechnung. Die Alternative wäre, dass alle Personen vorab Ihr Einverständnis zur Veröffentlich ausdrücklich uns gegenüber erklären müssten. Das wäre so und so rum ein bürokratischer Irrsin.

Diese Änderung betrifft ausschließlich die öffentliche Bekanntmachung der Jubiläen. Die persönlichen Glückwünsche und Besuche zu runden Altersjubiläen sowie zu besonderen Ehejubiläen (z. B. Goldene, Diamantene oder Eiserne Hochzeit) bleiben davon ausdrücklich unberührt und finden weiterhin wie gewohnt statt.

Auch in Zukunft ist es uns ein wichtiges Anliegen, unseren Jubilarinnen und Jubilaren zu diesen besonderen Anlässen persönlich zu gratulieren und unsere Wertschätzung sowie Verbundenheit zum Ausdruck zu bringen. Die Besuche stellen einen bedeutenden Bestandteil des gemeinschaftlichen Miteinanders dar und sollen weiterhin gepflegt werden.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Anpassung.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung des Wasserverbandes Neuenstadter Brettach und der Gemeinde Bretzfeld zur Übernahme der Bauhoftätigkeiten