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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • Lichtbild (freiwillig)
  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
Toubiz
Die Datenbank mein.toubiz ist ein zentrales touristisches Managementsystem, mit demDaten gesammelt, verwaltet und über verschiedene Schnittstellen ausgegeben werden. DasPortal wird landesweit genutzt.Mit den mein.toubiz #elements werden die eingetragenen touristischen Daten kategorisiertund entsprechend auf der Webseite nach Themen abgebildet.
Verarbeitungsunternehmen
land in sicht AG
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

land in sicht AG

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@land-in-sicht.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Deutschland
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Merlin Digital Solutions GmbH
Chatbot für die kommunale Website
Verarbeitungsunternehmen
Leizpiger Str. 6, 90518 Altdorf bei Nürnberg
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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

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Chatdaten werden anonymisiert und dann aufbewahrt bisder Kunde den Dienst kündigt.
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● Microsoft Azure
● Supabase
● (gem. AVV)

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Europäische Union

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Dienstleistungen

Versorgungswerk der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte - Teilnahme anmelden

Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA) ist in Baden-Württemberg die gesetzliche Rentenversicherung für die angestellten und niedergelassenen

  • Ärztinnen und Ärzte,
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie
  • Tierärztinnen und Tierärzte.

Die BWVA gewährt ihren Teilnehmern und deren Hinterbliebenen folgende Leistungen:

  • Altersruhegeld als Voll- oder Teilrente
  • vorgezogenes Altersruhegeld als Voll- oder Teilrente
  • hinausgeschobenes Altersruhegeld als Voll- oder Teilrente
  • Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit
  • Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer- und Waisenrente)
  • Sterbegeld

Als Teilnehmer der Versorgungsanstalt müssen Sie, solange Sie keinen Anspruch auf Ruhegeld haben, Versorgungsabgaben zahlen. Diese bestimmen die Höhe der späteren Versorgungsleistungen im Einzelfall.

Die jährliche Versorgungsabgabe beträgt in der Regel zwölf Prozent der Berufseinkünfte des vorletzten Jahres. Sie ist durch eine Mindest- und eine Höchstabgabe begrenzt. Außerdem gilt:

  • In den ersten 24 Monaten der erstmaligen Niederlassung können Sie auf Antrag nur die Mindestabgabe zahlen. Dies gilt, solange Sie ausschließlich selbständig tätig sind.
  • Beamte und Nichtberufstätige können unter bestimmten Voraussetzungen die Herabsetzung der Versorgungsabgabe oder das Ruhen der Abgabepflicht beantragen.
  • Auf Antrag können Sie neben den Pflichtabgaben auch zusätzliche Abgaben entrichten (Zuzahlungen).

Tipp: Weitere Informationen zu den Versorgungsabgaben finden Sie in der Satzung der Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte.

Voraussetzungen

Zur Teilnahme im Versorgungswerk sind Sie verpflichtet als:

  • Mitglied der Landesärzte-, Landeszahnärzte- oder Landestierärztekammer, soweit Sie nicht zu dem Zeitpunkt, in dem ihre Pflichtteilnahme beginnen würde,
    • berufsunfähig sind,
    • die Altersgrenze erreicht haben oder
    • Beamtin oder Beamter, Berufssoldat oder Berufssoldatin oder Soldat oder Soldatin auf Zeit sind und solange für Sie Versicherungsfreiheit in der Deutschen Rentenversicherung besteht.

Verfahrensablauf

Einen Anmeldebogen erhalten Sie bei der BWVA, ebenso können Sie ihn im Internet herunterladen. Senden Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben per Post an die BWVA.

Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie in Form eines Bescheides. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, teilt Ihnen die BWVA Ihre Verwaltungsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem Kontakt mit der BWVA angeben.

Sie können sich auf Antrag zugunsten der BWVA von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung muss mittels elektronischem Antrag erfolgen. Den Befreiungs- oder Ablehnungsbescheid erhalten Sie in Papierform. Für jede Tätigkeit ist ein separater Befreiungsantrag zu stellen.

Die meisten Arbeitgeber führen die Versorgungsabgaben direkt an die BWVA ab. Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Verwaltungsnummer mit. Informieren Sie ihn von Ihrer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Stehen Sie in keinem Arbeitsverhältnis oder zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht direkt an die BWVA, müssen Sie die Beiträge selbst entrichten. Das ist auch im Lastschriftverfahren möglich.

Fristen

Für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen

Unterlagen

  • Kopie der Erlaubnisurkunde oder der deutschen Approbationsurkunde
  • Ernennungsurkunde im Fall eines Beamtenverhältnisses

Kosten

keine

Sonstiges

kein

Rechtsgrundlage

Versorgungsanstaltsgesetz (VersAnstG):

  • § 7 Teilnehmer
  • § 8 Pflichten der Teilnehmer
  • § 9 Versorgungsleistungen
  • § 11 Satzung

Satzung der Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

Zuständigkeit

Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

Vertiefende Informationen

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Freigabevermerk

02.07.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg