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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
Toubiz
Die Datenbank mein.toubiz ist ein zentrales touristisches Managementsystem, mit demDaten gesammelt, verwaltet und über verschiedene Schnittstellen ausgegeben werden. DasPortal wird landesweit genutzt.Mit den mein.toubiz #elements werden die eingetragenen touristischen Daten kategorisiertund entsprechend auf der Webseite nach Themen abgebildet.
Verarbeitungsunternehmen
land in sicht AG
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

land in sicht AG

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datenschutz@land-in-sicht.de

Weitergabe an Drittländer

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Deutschland
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Merlin Digital Solutions GmbH
Chatbot für die kommunale Website
Verarbeitungsunternehmen
Leizpiger Str. 6, 90518 Altdorf bei Nürnberg
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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

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Chatdaten werden anonymisiert und dann aufbewahrt bisder Kunde den Dienst kündigt.
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● Supabase
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Europäische Union

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Dienstleistungen

Der Arbeitsagentur Entlassungen melden

Sie planen in Ihrem Betrieb eine größere Anzahl an Entlassungen? Dann sind Sie unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, das der Agentur für Arbeit vorab schriftlich zu melden (anzuzeigen). Das gilt auch, wenn Sie

  • Änderungskündigungen aussprechen,
  • Aufhebungsverträge anbieten möchten oder
  • Beschäftigte auf Ihre Veranlassung hin kündigen.

Sie können die Entlassungsanzeige nicht nachholen. Ab wann die Anzeigepflicht besteht, richtet sich nach der Größe Ihres Betriebes und der Zahl der Entlassungen. Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, müssen Sie ihn vor einer Anzeige bei der Agentur für Arbeit schriftlich über Ihr Vorhaben unterrichten. Gemeinsam mit dem Betriebsrat müssen Sie darüber beraten, wie Entlassungen verhindert und deren Folgen minimiert werden können.

Folgende Informationen müssen Sie dem Betriebsrat mitteilen:

  • Gründe für geplante Entlassungen,
  • Zahl und Berufsgruppen der zu entlassenden Beschäftigten,
  • Zahl und Berufsgruppen der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • Zeitraum, in dem die Entlassungen vorgenommen werden sollen,
  • vorgesehenen Kriterien für die Auswahl der zu Entlassenden,
  • für die Berechnung etwaiger Abfindungen vorgesehenen Kriterien.

Von der Anzeigepflicht bei Entlassungen ausgenommen sind:

  • Kleinbetriebe mit in der Regel bis zu 20 Beschäftigten,
  • Saison- und Kampagne-Betriebe bei Entlassungen,
  • die durch die Eigenart dieser Betriebe bedingt sind (Ende der Saison/Auslaufen der Kampagne).

Wenn Saison und Kampagne-Betriebe allerdings aus anderen Gründen Entlassungen vornehmen (zum Beispiel vor Saisonende oder wegen Betriebsstillegung), gilt für sie die Anzeigepflicht.

Zählt Ihr Betrieb zum Baugewerbe und erhalten Sie Saison-Kurzarbeitergeld, dann müssen Sie die Entlassungen ebenfalls melden.

Voraussetzungen

Wenn Ihr Betrieb folgende Voraussetzungen erfüllt, sind Sie zur Anzeige von Entlassungen verpflichtet:

  • Anzahl der regelmäßig Beschäftigten: 21 bis 59; Zahl der geplanten Entlassungen: mehr als 5 Beschäftigte
  • Anzahl der regelmäßig Beschäftigten: 60 bis 499; Zahl der geplanten Entlassungen: 10 Prozent oder mehr als 25 Beschäftigte
  • Anzahl der regelmäßig Beschäftigten: mindestens 500; Zahl der geplanten Entlassungen: mindestens 30 Beschäftigte. Die Anzeigepflicht entsteht, wenn die genannte Mindestzahl an Entlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen beabsichtigt ist.
  • Aufhebungsverträge und Eigenkündigungen von Beschäftigten stehen Entlassungen gleich, wenn sie von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber veranlasst sind.

Verfahrensablauf

Die Anzeige von Entlassungen müssen Sie schriftlich einreichen.

Vor der Anzeige

  • Gibt es einen Betriebsrat? Unterrichten Sie ihn im Vorfeld über Ihr Vorhaben und beraten Sie mit ihm über die Verhinderung oder Minimierung von Entlassungen und deren Folgen.
  • Bleiben Kündigungen unausweichlich, müssen Sie den Betriebsrat 2 Wochen vor einer Anzeige bei der Arbeitsagentur schriftlich über die genauen Maßnahmen unterrichten.
  • Wenn es keinen Betriebsrat gibt, entfallen diese Informationspflichten.

Anzeige bei der Agentur für Arbeit:

  • Füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Die Anzeige an die Agentur für Arbeit muss enthalten:
    • Name des Unternehmens
    • Sitz und Art des Betriebes
    • Gründe für die geplanten Entlassungen
    • Zahl und Berufsgruppe der zu entlassenden Beschäftigten
    • Zahl und Berufsgruppe der in der Regel Beschäftigten
    • Zeitraum, in dem die Entlassungen vorgenommen werden sollen
    • Kriterien für die Auswahl der zu entlassenden Beschäftigten.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Fügen Sie der Anzeige als Anlage zum Formular
    • eine Kopie der Mitteilung an den Betriebsrat und
    • die schriftliche Stellungnahme des Betriebsrates bei (wenn vorhanden).
  • Reichen Sie die Unterlagen bei der für Ihren Betrieb zuständigen Agentur für Arbeit ein. Eine Filiale inklusive der Filialleitung gilt als ein Betrieb.
  • Schicken Sie dem zuständigen Betriebsrat eine Kopie der Entlassungsanzeige.
  • Ist die Entlassungsanzeige inhaltlich vollständig, inhaltlich richtig und in korrekter Form bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen, bestätigt Ihnen diese unverzüglich den Eingang Ihrer wirksamen Entlassungsanzeige.
  • Mit der Eingangsbestätigung Ihrer Entlassungsanzeige erhalten Sie von der Agentur für Arbeit ein Informationsblatt für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten. Bitte unterstützen Sie deren Wiedereingliederung und händigen Sie das Informationsblatt allen Betroffenen aus.

Fristen

Die Kündigungen müssen innerhalb von 90 Tagen ab dem frühesten Zeitpunkt, zu dem sie zulässig sind – nach Ablauf der Sperrfrist – ausgesprochen sein. Ansonsten müssen Sie die beabsichtigten Kündigungen der Agentur für Arbeit erneut melden.

Unterlagen

Wenn es einen Betriebsrat gibt:

  • Kopie der Mitteilung an den Betriebsrat
  • Stellungnahme des Betriebsrates. Wenn Ihnen diese nicht vorliegt, müssen Sie der Agentur für Arbeit belegen, dass Sie den Betriebsrat mindestens 2 Wochen vor der Anzeige an die Agentur für Arbeit konsultiert haben. In dem Fall müssen Sie auch den Stand der Beratungen mit dem Betriebsrat darlegen.

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

Keine

Zuständigkeit

Agentur für Arbeit, die für Ihren Betrieb zuständig ist. Eine Filiale inklusive der Filialleitung gilt als ein Betrieb.

Freigabevermerk

21.02.2022

Bundesministerium für Arbeit und Soziales