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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • Lichtbild (freiwillig)
  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
Toubiz
Die Datenbank mein.toubiz ist ein zentrales touristisches Managementsystem, mit demDaten gesammelt, verwaltet und über verschiedene Schnittstellen ausgegeben werden. DasPortal wird landesweit genutzt.Mit den mein.toubiz #elements werden die eingetragenen touristischen Daten kategorisiertund entsprechend auf der Webseite nach Themen abgebildet.
Verarbeitungsunternehmen
land in sicht AG
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  • Geräte-Informationen
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

land in sicht AG

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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datenschutz@land-in-sicht.de

Weitergabe an Drittländer

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Deutschland
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Merlin Digital Solutions GmbH
Chatbot für die kommunale Website
Verarbeitungsunternehmen
Leizpiger Str. 6, 90518 Altdorf bei Nürnberg
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● Hosting
● Datenbank
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● Browser-localStorage
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● Chatbot-Antworten
● Sitzungs-ID
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● Optional: Bewertung/Feedback

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

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Chatdaten werden anonymisiert und dann aufbewahrt bisder Kunde den Dienst kündigt.
Datenempfänger

● Microsoft Azure
● Supabase
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Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Gemeinde Bretzfeld
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Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Europäische Union

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Dienstleistungen

Antrag zur Genehmigung von Tierversuchen

Wenn Sie Tierversuche durchführen möchten, benötigen Sie grundsätzlich vor Versuchsbeginn eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Tierversuche sind Eingriffe oder Behandlungen

  • zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können,
  • zu Versuchszwecken an Tieren, die dazu führen können, dass Tiere geboren werden oder schlüpfen, die Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden,
  • zu Versuchszwecken am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die erbgutveränderten Tiere oder deren Trägertiere verbunden sein können,
  • die zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen vorgenommen werden oder

durch die Organe oder Gewebe ganz oder teilweise entnommen werden, um zu wissenschaftlichen Zwecken oder die zu Aus-, Fort- oder Weiterbildungszwecken verwendet werden.

Voraussetzungen

  • Der Versuch ist unerlässlich und kann nicht durch alternative Verfahren ersetzt werden. Er wurde auch bisher so nicht durchgeführt, ein Erkenntnisgewinn ist plausibel dargelegt.
  • personelle Voraussetzungen liegen vor: Wenn Sie Tierversuche leiten, planen und durchführen, müssen Sie Sachkunde nachweisen, insbesondere hinsichtlich der belastenden Eingriffe und Behandlungen, auf den Eingriff und die Tierart bezogen
  • erforderliche Räumlichkeiten, Anlagen, Geräte und andere sachliche Mittel sind vorhanden
  • für die Haltung und Zucht von Versuchstieren in Versuchstiereinrichtungen ist eine zusätzliche Erlaubnis für die entsprechenden Tierarten nach § 11 Tierschutzgesetz erforderlich.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, werden diese auf formale Vollständigkeit geprüft. Ihnen wird eine formale Eingangsbestätigung übermittelt. Darüber hinaus wird eine Stellungnahme des zuständigen Tierschutzbeauftragten eingeholt. Im Anschluss wird der Antrag der Kommission nach § 15 TierSchG in der nächstmöglichen Sitzung zur Begutachtung vorgelegt. Die Stellungnahme der Kommission wird bei der Prüfung durch die zuständige Behörde entsprechend berücksichtigt. Sollten Rückfragen beziehungsweise Klärungsbedarf entstehen, werden Sie aufgefordert, hierzu schriftlich Stellung zu nehmen, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird.

Fristen

Die Frist bis zur Entscheidung über den Antrag zählt erst ab Vorliegen aller erforderlichen Angaben. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.

Sie dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung mit dem Tierversuch beginnen.

Unterlagen

  • Formular Antrag auf Genehmigung oder Anzeige von Tierversuchen
  • Nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP) muss enthalten:
    • den Versuchszweck,
    • den zu erwartenden Nutzen,
    • die zu erwartenden Schmerzen, Leiden und/oder Schäden,
  • die Tierarten und Tierzahlen sowie die Erfüllung der Anforderungen gemäß des Tierschutzgesetzes (TierSchG) (unerlässliches Maß, Alternativmethoden zum Tierversuch, Unerlässlichkeit der Belastung, sinnesphysiologische Entwicklungsstufe)
  • Glossar der im Text verwendeten Abkürzungen und gegebenenfalls spezifischen Fachausdrücke
  • Liste der Literaturzitate (falls nicht im Text eingearbeitet)
  • gegebenenfalls Formblatt „Abschlussbeurteilung genetisch veränderter Zuchtlinien“
  • gegebenenfalls Formblatt „Wiederholte Verwendung von Primaten“
  • Belastungstabelle
  • Score Sheet
  • Aufzeichnungsmuster nach § 9 Absatz 5 TierSchG
  • gegebenenfalls Personenbögen
  • Nachweise der Ausbildung sowie der Kenntnisse und Fähigkeiten und der tierexperimentellen Erfahrung der beteiligten Personen
  • gegebenenfalls Formblätter „Angaben zur Biometrischen Planung“
  • Statistisches Gutachten
  • Stellungnahme der/des Tierschutzbeauftragten
  • gegebenenfalls wissenschaftliche Beurteilungen von unabhängigen Dritten
  • Sonstige:
    • beispielsweise Medikationsliste et cetera

Kosten

Richtet sich nach der Verwaltungsgebührenverordnung Baden-Württemberg beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle hat Ihnen eine Entscheidung über den Antrag innerhalb von 40 Arbeitstagen ab dem Eingang eines den tierschutzrechtlichen Vorgaben entsprechenden Antrags mitzuteilen. Die Frist kann einmalig um bis zu 15 Arbeitstage verlängert werden. Die Klärung offener Fragestellungen führt zu einer Hemmung beziehungsweise Aussetzung der Frist. Auch nach Ablauf der genannten Frist darf erst mit Vorliegen einer Genehmigung mit dem Versuchsvorhaben begonnen werden.

Bezugsort

Hier ist die Adresse des Labors, das die Tierversuche durchführen wird, maßgeblich.

Sonstiges

  • Dem vereinfachten Genehmigungsverfahren unterliegen Tierversuche, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
  • Der Anzeigepflicht unterliegen Versuchsvorhaben, in denen Zehnfußkrebse verwendet werden.
  • Die Haltung, Zucht und Verwendung von Versuchstieren ist gemäß § 11 TierSchG erlaubnispflichtig.

Zuständigkeit

Das Regierungspräsidium in Ihrem Regierungsbezirk

Freigabevermerk

28.01.2026 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbaucherschutz Baden-Württemberg