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Europäische Union

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Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
Toubiz
Die Datenbank mein.toubiz ist ein zentrales touristisches Managementsystem, mit demDaten gesammelt, verwaltet und über verschiedene Schnittstellen ausgegeben werden. DasPortal wird landesweit genutzt.Mit den mein.toubiz #elements werden die eingetragenen touristischen Daten kategorisiertund entsprechend auf der Webseite nach Themen abgebildet.
Verarbeitungsunternehmen
land in sicht AG
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

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Deutschland
Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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land in sicht AG

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datenschutz@land-in-sicht.de

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Deutschland
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Merlin Digital Solutions GmbH
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Leizpiger Str. 6, 90518 Altdorf bei Nürnberg
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Lebenslagen

Übergang in weiterführende Schulen

Kinder unterscheiden sich in ihrem Leistungsvermögen, ihrer Motivation, ihren Stärken und Schwächen und damit auch in ihren Erfolgsaussichten auf den unterschiedlichen weiterführenden Schulen.

Bei der Entscheidung für die passende weiterführende Schule müssen Lernstand und Entwicklungspotenzial des Kindes berücksichtigt werden.

NAVi 4 BW - das neue Aufnahmeverfahren in Klasse 4 Baden-Württemberg begleitet und unterstützt daher Erziehungsberechtigte während des letzten Grundschuljahres bei der Entscheidung für die Wahl einer geeigneten weiterführenden Schulart und enthält folgende Bausteine:

1. Informationsveranstaltung für Eltern der 4. Klasse

Im ersten Halbjahr der Klasse 4, in der Regel bis zum Beginn der Herbstferien, veranstaltet die Grundschule einen Informationsabend.

Schulleitungen von Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule und beruflicher Schule informieren an diesem Abend über Bildungsauftrag, Arbeitsweisen, Leistungsanforderungen, Abschlüsse und Anschlüsse ihrer Bildungseinrichtung.

2. Die Kompetenzmessung Kompass 4

Die Kompetenzmessung „Kompass 4“ wird landesweit zentral zur Verfügung gestellt und ist wesentlicher Bestandteil von NAVi 4 BW. Sie wird Ende November in Klasse 4 durchgeführt. Dabei wird der Leistungsstand in Deutsch und Mathematik in der Klassenstufe 4 auf Grundlage des Bildungsplans für die Grundschule erhoben. Die Ergebnisse der Kompetenzmessung „Kompass 4“ werden in den Informations- und Beratungsgesprächen mit den ERziehungsberechtigten thematisiert und in einer schriftlichen Mitteilung ausgehändigt.
Die Kompetenzmessung „Kompass 4“ beinhaltet außerdem einen überfachlichen Teil mit der Einschätzung der Lehrkräfte zu Verhalten, Arbeiten und Lernen Ihres Kindes. Der überfachliche Teil fließt nicht in die Bewertung der Kompetenzmessung „Kompass 4“ ein, ist aber wesentlicher Bestandteil der Informations- und Beratungsgespräche. Darüber hinaus finden die überfachlichen Kompetenzen bei der Empfehlung der Klassenkonferenz Berücksichtigung.

3. Informations- und Beratungsgespräche der Klassenlehrkräfte mit den Erziehungsberechtigten

Die Informations- und Beratungsgespräche im Rahmen des NAVi 4 BW finden im Dezember/Januar statt. In diesen Gesprächen werden die Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes einschließlich der Ergebnisse der Kompetenzmessung „Kompass 4“ sowie die Lernpotenziale des Kindes im Blick auf die Anforderungen der weiterführenden Schularten thematisiert.

4. Die pädagogi8sche Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz nimmt am Ende des ersten Schulhalbjahres eine pädagogische Gesamtwürdigung vor. Grundlage sind insbesondere die in Klasse 4 erreichten Noten in Deutsch und Mathematik. Die überfachlichen Kompetenzen (Einschätzung zu Arbeiten, Lernen und Verhalten) werden ebenfalls berücksichtigt. Die pädagogische Gesamtwürdigung basiert auf differenzierten, kontinuierlichen Beobachtungen des Kindes durch die Lehrkräfte. Sie mündet in eine Empfehlung der Klassenkonferenz für den weiteren Bildungsweg.

5. Die Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg

Die Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg ergibt sich aus den Ergebnissen der Kompetenzmessung „Kompass 4“ sowie der pädagogischen Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz und wird den Erziehungsberechtigten in einem Formularsatz zusammen mit der Halbjahresinformation ausgegeben.
Sie gibt Auskunft über die Eignung Ihres Kindes für das
- an der Haupt-, Werkreal-, Real- oder Gemeinschaftsschule zum Hauptschulabschluss führende grundlegende Niveau (Niveau G), oder
- an der Real- oder Gemeinschaftsschule zum Realschulabschluss führende mittlere Niveau (Niveau M), oder
- an dem Gymnasium oder der Gemeinschaftsschule zur Hochschulreife führende erweiterte Niveau (Niveau E).

6. Der Potenzialtest

Entspricht die Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg nicht Ihrem Wunsch für die Anmeldung an einem Gymnasium (Niveau E), kann das Kind an einem Gymnasium einen landesweit einheitlichen Potenzialtest ablegen. Die Anmeldung erfolgt in diesem Fall mit Blatt 4 des o.g. Formularsatzes. Der Potenzialtest umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik sowie überfachliche Kompetenzen. Das Ergebnis des Potenzialtests wird Ihnen schriftlich übermittelt, ebenso ggf. die Bestätigung, dass die Aufnahmevoraussetzungen für das Gymnasium erfüllt sind.

Die Anmeldung an der weiterführenden Schule

Die Anmeldetermine sind auf Blatt 1 der Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg vermerkt.
Je nach Rückmeldung können Sie Ihr Kind an einer Hauptschule/Werkrealschule, Realschule, Gymnasium oder Gemeinschaftsschule anmelden.Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:Pass des Kindes oder ein anderer Identitätsnachweis,Formular für die Anmeldung an der weiterführenden Schule (Blatt 3 des Formularsatzes)Für die Anmeldung am Gymnasium: Nachweis über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen für den Besuch eines Gymnasiums.Die Halbjahresinformation der Klasse 4 muss bei der Anmeldung nicht vorgelegt werden.

Freigabevermerk

10.08.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg