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Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während desBewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einenhohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrenserfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitereDatenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
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Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Digitalisierung unserer Verwaltungsleistungen

Grundlage für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist das im Jahr 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG).
Es setzt Bund, Ländern und Kommunen das Ziel, bis Ende des Jahres 2022 alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten.
Vor diesem Hintergrund bieten Kommunen in Baden-Württemberg, und damit auch wir, unsere Leistungen, die sich auf bestimmte Lebenslagen unserer Bürger beziehen (wie Behinderung, Unternehmen gründen, Bauen und modernisieren etc.) spätestens zum 1.1.2023 über die Plattform „Service BW“ an.
Auf diesen Seiten müssen sich Bürger mit Ihren Personendaten registrieren und ein Konto anlegen. Die Verarbeitung Ihrer Personendaten obliegt dann der Plattform Service-BW.
Sollten Sie über diese Plattform digital einen Antrag stellen oder eine andere Leistung in Anspruch nehmen, die von unserer Kommunalverwaltung weiterverarbeitet wird, erhalten wir von Service-BW eine Benachrichtigung per E-Mail mit dem Hinweis, Ihre digitalen Akten auf der Plattform einzusehen und weiterzubearbeiten. Rechtsgrundlagen dieser Verarbeitung sind Art. 6, Abs. 1, lit. c) und e) DSGVO, nämlich unsere gesetzliche Verpflichtung, diese Leistungen digital anzubieten und die Erfüllung unserer öffentlichen Aufgaben. Weitere Informationen zum Datenschutz bei Service-BW erhalten Sie unter

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Vorbemerkung
Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Füh-rung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung aus-zieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumel-den (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
• Bürgermeisteramt Bretzfeld, vertreten durch Bürgermeister Martin Piott
Adolzfurter Straße 12, 74626 Bretzfeld
Telefonnummer: 07946/771-0, E-Mail-AdresseE-Mail
2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:
• Bürgermeisteramt Bretzfeld
• Adolzfurter Straße 12
• 74626 Bretzfeld
E-Mail-AdresseE-Mail
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten    
Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlun-gen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatper-sonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öf-fentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermitt-lungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen so-wie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten    
a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öf-fentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdienste aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eige-nen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.
b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über ein-zelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebe-hörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte perso-nenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.
c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.
d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.
e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzel-ne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.
f) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestä-tigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.
g) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirt-schaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.
5. Dauer der Speicherung   
Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchfüh-rung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maß-nahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.
6. Betroffenenrechte   
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ins-besondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Arti-kel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verar-beitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öf-fentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvor-schrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).
Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.
7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen    
Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.
8. Beschwerderecht  
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer

Vorwort
Die Gemeinde Bretzfeld erhebt für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) Grundsteuer von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Erbbaube-rechtigten. Von Unternehmer/innen/Unternehmen mit Gewerbebetrieben, die eine Betriebsstätte in Bretzfeld haben, erhebt sie die Gewerbesteuer. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Ver-ein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine per-sonenbezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten).
Wenn die Gemeinde Bretzfeld personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, spei-chert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Gemeinde Bretzfeld, vertreten durch den Bürger-meister richten. Sie können diese Fragen auch unmittelbar an die innerhalb der Gemeindeverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer zuständige Steuer- und Liegenschaftsamt bzw. Gemeindekasse richten.
Die Kontaktdaten der Gemeinde Bretzfeld lauten:
• Bürgermeister Martin Piott, Gemeindeverwaltung Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, 74626 Bretzfeld, Tel. 07946/771-12
• Steuerabteilung: E-Mail-AdresseLuminitar Polgar (Grundsteuer), Tel. 07946/771-22, 
   E-Mail-AdresseMatthias Stein (Gewerbesteuer), Tel. 07946/771-28,
• Gemeindekasse: E-Mail-AdresseHeide Reinhardt, Tel. 07946/771-26,
Darüber hinaus können Sie sich an den E-Mail-AdresseDatenschutzbeauftragten der Gemeinde Bretzfeld  wenden.
2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Grund- und Gewerbesteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenord-nung).
Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet bzw. weiterverarbeitet, für das sie erhoben bzw. zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden (§§ 29b und 29c der Abgabenordnung). In den gesetzlich aus-drücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Wei-terverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung).
Beispiel zur Verarbeitung:
Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Grundsteuer- und Gewerbesteuerveranlagung verarbeitet.
Beispiel zur Weiterverarbeitung:
Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden vom zuständigen Finanzamt die Steuermessbeträge und in den Fällen der Zer-legung der Grund- und Gewerbesteuermessbeträge die Zerlegungsanteile durch Messbescheide bzw. Zerlegungsbeschei-de festgesetzt. Hierzu werden Daten vom zuständigen Finanzamt in einem selbstständigen Verfahren verarbeitet. Der In-halt der Grund- und Gewerbesteuermessbescheide und der Zerlegungsbescheide und weitere erforderliche Daten wird/werden uns vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Wir verarbeiten die mitgeteilten Daten weiter, indem wir sie bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Steuerfestsetzungs- und -erhebungsverfahren berücksichtigen.
3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:
• Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z.B.
▪ Vor- und Nachname,
▪ Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer,
▪ Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigte(n), des/der Geschäftsfüh-rer(s), des/der Gesellschafter,
▪ Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
▪ Geburtsdatum und -ort,
▪ Steuernummer, Buchungs- oder Kassenzeichen.
• Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderliche Informationen, z.B.
▪ Gewerbesteuermessbetrag,
▪ Einheitswert und Grundsteuermessbetrag,
▪ Zerlegungsanteil am Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag,
▪ Bankverbindung,
▪ Angaben über geleistete oder erstattete Steuern und Vorauszahlungen,
▪ Angaben über gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.
Bei der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie über die Messbescheide und Zerlegungsmitteilungen des zuständigen Finanzamts und verarbeiten diese weiter.
Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.
Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns ver-pflichtet sind.
Beispiele:
− Unser Gewerbeamt übermittelt uns Daten über Gewerbemeldungen;
− unser Einwohnermeldeamt übermittelt uns Meldedaten.
Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von Steuerämtern anderer Kommunen.
Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezo-gene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermitt-lung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.
Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Be-kanntmachungen) verarbeiten.
4. Wie verarbeiten wir diese Daten?
Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt. Wir bedienen uns dabei der Dienstleistungen durch das kommunale Rechenzentrum Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken, das die Daten in unserem Auftrag verarbeitet. Sowohl wir als auch das Rechenzentrum setzen dabei technische und orga-nisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.
5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an an-dere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.
Beispiel:
− Mitteilung der Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern, die bei der Verwaltung der Grundsteuer be-kannt geworden sind, an andere Behörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maß-stab hierfür sind grundsätzlich die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).
Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).
7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung. 
• Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsan-trag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Da-her sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Grund- oder Gewerbe-steuer, das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Steuer oder um Zahlungs-angelegenheiten geht) gemacht werden.
• Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
• Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 6.).
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Ein-schränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interes-se (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.
• Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbei-tung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflich-tet (z. B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens).
• Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Beschwerde einle-gen, soweit das Besteuerungsverfahren auf der Grundlage der Abgabenordnung erfolgt, im Übrigen (insbesondere bei der Vollstreckung) beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI).
Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter www.bfdi.bund.de bzw. unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.
Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.
Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.
8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?
Weitergehende Informationen können Sie
• dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Ab-gabenordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie
• der Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Ser-vice - Publikationen - Broschüren)
• dem Serviceportal Baden-Württemberg (siehe www.service-bw.de unter dem Stichwort Datenschutz)
• den Internetseiten der vorstehend aufgeführten Datenschutzaufsichtsbehörden
entnehmen. Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u.a. unter www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/
Stand 26.06.2018

Social Media

Personenbezogene Daten im Kontext der Nutzung von Facebook und Instagram sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen und Ihr Nutzerverhalten. Als Betreiber dieser Instagram- und Facebook-Seiten sind wir, die Gemeinde Bretzfeld, gemeinsam mit dem Betreiber der sozialen Netzwerke Instagram und Facebook und dem dahinterstehenden Meta-Konzern Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Aus den Vereinbarungen mit Meta, auch zur gemeinsamen Verantwortung, ergibt sich im Wesentlichen, dass Auskunftsanfragen und die Geltendmachung weiterer Betroffenenrechte sinnvollerweise direkt bei Meta geltend gemacht werden. Als Anbieter des sozialen Netzwerkes Instagram verfügt Meta allein über die unmittelbaren Zugriffsmöglichkeiten und über die erforderlichen Informationen, um Ihre Fragen und Wünsche bearbeiten zu können. Meta kann zudem unmittelbar etwaige erforderliche Maßnahmen ergreifen und Auskunft geben. Sollte dennoch unsere Unterstützung erforderlich sein, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Maßgeblich sind die Nutzungsbedingungen von Instagram unter help.instagram.com/581066165581870  sowie die dort aufgeführten sonstigen Bedingungen und Richtlinien. Die Nutzungsbedingungen von Facebook finden Sie hier: de-de.facebook.com/terms  Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch Meta auf Instagram finden sich in deren Datenschutzrichtlinie help.instagram.com/519522125107875  und unter de-de.facebook.com/policy.php .

Um Ihnen unsere Instagram- und Facebook-Seiten und die damit verbundenen Dienstleistungen anbieten zu können, verarbeiten wir personenbezogene Daten auf Basis der Rechtsgrundlage zur Erfüllung von Verträgen (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Verarbeitung der Informationen soll Meta ermöglichen, sein System der Werbung, die es über sein Netzwerk verbreitet, zu verbessern. Zum anderen soll sie uns als Betreiber der Seiten ermöglichen, Statistiken zu erhalten, die Meta aufgrund der Besuche unserer Seiten erstellt. Dies bezweckt die Steuerung der Vermarktung unserer Tätigkeit. Beispielsweise ist es uns dadurch möglich, Kenntnis von den Profilen der Besucher zu erlangen, die unsere Instagram- und Facebook-Seiten schätzen oder Anwendungen der Seite nutzen, um ihnen relevantere Inhalte bereitzustellen und Funktionen entwickeln zu können, die für sie von größerem Interesse sein könnten.

Damit wir besser verstehen, wie wir mit unseren Instagram- und Facebook-Seiten unsere Ziele besser erreichen können, werden zudem anhand der erfassten Informationen auch demografische und geografische Auswertungen erstellt und uns zur Verfügung gestellt. Diese Informationen können wir einsetzen, um gezielt interessenbasierte Werbeanzeigen zu schalten, ohne unmittelbar Kenntnis von der Identität des Besuchers zu erhalten. Sofern Besucher Instagram auf mehreren Endgeräten verwenden, kann die Erfassung und Auswertung auch geräteübergreifend erfolgen, wenn es sich um registrierte und jeweils im eigenen Profil angemeldete Besucher handelt. Die erstellten Besucherstatistiken werden ausschließlich in anonymisierter Form an uns übermittelt. Wir haben keinen Zugang zu den jeweils zugrundliegenden Daten. Wir betreiben diese Seiten, um uns den Nutzern von Instagram und Facebook sowie sonstigen interessierten Personen, die unsere Seiten besuchen zu präsentieren und mit diesen zu kommunizieren.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer erfolgt auf der Grundlage unserer öffentlichen Aufgabe, die optimierte Darstellung unserer Behörde zu bewirken. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO. Es ist denkbar, dass einige der erfassten Informationen auch außerhalb der Europäischen Union durch die Meta Inc. mit Sitz in den USA verarbeitet werden. Die Meta Inc. verpflichtet sich, die europäischen Datenschutzvorgaben einzuhalten. Wir selbst geben keine personenbezogenen Daten weiter. Nutzer von Instagram und Facebook können bei Instagram und Facebook unter den Einstellungen für Werbepräferenzen beeinflussen, inwieweit ihr Nutzerverhalten bei dem Besuch auf unserer Instagram-Seite erfasst werden darf. Die Verarbeitung von Informationen mittels des von Meta eingesetzten Cookies kann zudem dadurch unterbunden werden, dass in den eigenen Browser-Einstellungen Cookies von Drittanbieter oder solche von Meta nicht zugelassen werden.

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