Aktuelles
Hinweise an Hunde- und Pferdehalter
Erstelldatum07.09.2024
Polizeiverordnung regelt die Beseitigung der Notdurft
An alle Hunde- und Pferdebesitzer,
immer wieder gibt es Vorfälle mit freilaufenden Hunden, durch die sich Spaziergänger und Anwohner bedroht/bedrängt fühlen.
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass in der Polizeiverordnung der Gemeinde Bretzfeld klar geregelt ist, dass Hunde im Innenbereich, also innerhalb der Ortschaft, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen sind.
Im übrigen Gemeindegebiet dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Wir bitten die Hundehalter, dieser Verpflichtung nachzukommen.
Außerdem bitten wir auch darum, die Hunde während der Brut- und Setzzeit der Rehe und entlang von Viehweiden angeleint zu halten.
Weiter ist in der Polizeiverordnung geregelt, dass der Halter oder Führer eines Hundes oder eines Pferdes dafür zu sorgen hat, dass dieser/dieses seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf sonstigen öffentlichen Plätzen verrichtet. Ebenso wenig freuen sich die Landwirte darüber, wenn die Hunde auf die privaten Ackerflächen gelassen werden.
Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Hunde/-Pferdekot stellt eine erhöhte Unfallgefahr, insbesondere für Rollstuhlfahrer, Blinde oder Sehbehinderte dar.
Ebenso stellt sie ein Infektionsrisiko dar, bei dem auch andere Hunde beim Schnüffeln an fremden Kot erkranken können.
Zu diesem Zweck wurden in der Gemeinde Bretzfeld und allen dazugehörenden Ortsteilen bereits über 60 Hundestationen beschafft und aufgestellt.
Das ordnungsgemäße Entsorgen von Hunde/-Pferdekot hilft nicht nur unangenehme Begegnungen mit „Tretminen“ zu vermeiden, sondern erleichtert auch die Mäharbeiten des Bauhofes. Man kann sich vorstellen, wie unangenehm es ist, die eigenen Schuhe, - Mähwerke von Rasenmähern und Kommunalfahrzeugen von Hundekot zu reinigen.
Wir bitten daher hiermit auch ausdrücklich Pferdehalter die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde nach dem Ausritt, Spaziergang zu entsorgen.
Wir weisen darauf hin, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bedroht sind.
-Ordnungsamt-