Aktuelles
Verpachtung der Jagdbögen Bitzfeld und Rappach
Erstelldatum16.12.2024
Die Jagdgenossenschaft Bretzfeld, vertreten durch den Gemeinderat der Gemeinde Bretzfeld, verpachtet für die Zeit ab 01.04. 2025 – 31.03.2034 die Jagdbögen Bitzfeld und Rappach.
Pachtinteressenten, die zum 01. April 2025 schon Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter, Mitpächter, Unterpächter oder Inhaber eines entgeltlichen Jagderlaubnisscheines sind, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber müssen die Voraussetzungen des § 17 Abs. 5 Jagdund
Wildtiermanagementgesetz (JWMG) erfüllen, d. h., sie müssen zu Beginn der Pachtperiode (01.04.2025) einen gültigen Jagdschein besitzen und zu diesem Zeitpunkt einen solchen schon während dreier voller Jahre in Deutschland besessen haben. Wenn der gemeldete Erstwohnsitz des Pachtinteressenten nicht in der Gemeinde Bretzfeld liegt, ist bereits bei der Bewerbung ein Begehungsscheininhaber mit Wohnsitz in der Gemeinde Bretzfeld zu bestimmen. Es wird darauf Wert gelegt, dass Landwirte, Bürger und die Behörden einen Ansprechpartner für das Revier vor Ort haben.
Unter den Bietern, die diese Voraussetzungen erfüllen, behält sich der Gemeinderat die freie Auswahl vor.
Vom Bieter sind folgende Bedingungen mit der Abgabe des Angebots schriftlich anzuerkennen:
1. Es sind Bietergemeinschaften möglich. Alle Bieter der Bietergemeinschaften müssen die o.g. Voraussetzungen erfüllen. Unter den Mitpächtern einer Bietergemeinschaft ist ein Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Erst wenn die Verpächterin mit dem Inhalt des Gesellschaftsvertrages einverstanden ist, kann der Jagdpachtvertrag abgeschlossen werden.
2. Alle 3 Jahre, und zwar erstmals zum 01.04.2028, wird die Höhe des Pachtpreises unter Berücksichtigung der in diesem Zeitpunkt geltenden Kaufkraftverhältnisse - ausgedrückt durch den Verbraucherpreisindex in Baden-Württemberg - überprüft. Bei einer
Abweichung von mehr als 5 % kann der Pachtpreis seitens der Verpächterin angepasst werden.
3. Der Pächter hat der Verpächterin die Erteilung von Jagderlaubnisscheinen anzuzeigen; die Verpächterin kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Anzeige Einwendungen erheben. In diesem Fall ist der Pächter verpflichtet, den Jagderlaubnisschein zu widerrufen. Die Unter- oder Weiterverpachtung sind nur mit Zustimmung der Verpächterin zulässig.
4. Der Pächter hat den innerhalb seines Jagdbezirks entstehenden Wild- und Jagdschaden in vollem Umfang zu ersetzen. Überfahrenes Wild ist vom Pächter wegzuräumen und ordnungsgemäß zu beseitigen bzw. zu verwerten.
5. Die Verpächterin ist befugt, die erforderlichen Maßnahmen der Wildschadensverhütung nach billigem Ermessen zu treffen. Der Pächter ist verpflichtet, die Kosten dieser Maßnahmen im Wald, im Höchstfall 10,-- € je ha/Jahr zu tragen. Außer bei unaufschiebbaren Maßnahmen wird dem Pächter Gelegenheit gegeben, die Maßnahmen innerhalb angemessener Frist selbst durchzuführen.
6. Der Pächter ist verpflichtet, bei hoher Schwarzwildpopulation nach Aufforderung durch die Verpächterin Drückjagden durchzuführen bzw. sich an revierübergreifenden Drückjagden zu beteiligen.
Die Fläche des Jagdbogens Bitzfeld besteht aus ca. 5 ha Wald und ca. 578 ha Feld. Der Mindestpreis beträgt 1.470,--€ jährlich.
Die Fläche des Jagdbogens Rappach besteht aus ca. 5 ha Wald und ca. 306 ha Feld. Der Mindestpreis beträgt 960,-- € jährlich.
Angebote zur Verpachtung der Jagdbögen können bis
Dienstag, 28. Januar 2025 um 15:00 Uhr,
in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdpachtangebot Bitzfeld“, bzw. „Jagdpachtangebot Rappach“ versehen, beim Bürgermeisteramt Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, Zimmer 0.04 abgegeben werden.
Die Öffnung der Angebote findet direkt nach Ablauf der Angebotsfrist ab 15:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Bretzfeld statt. Die Öffnung der Angebote ist öffentlich. Nachgebote sind nicht möglich.
Das Pachtgebot ist in einer jährlich zu zahlender Summe anzugeben. Der Beschluss über die Verpachtung des Jagdbogens erfolgt durch den Gemeinderat.
Nochmaliger Hinweis:
Die Ausschreibungsbedingungen sind schriftlich anzuerkennen.