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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Toubiz
Die Datenbank mein.toubiz ist ein zentrales touristisches Managementsystem, mit demDaten gesammelt, verwaltet und über verschiedene Schnittstellen ausgegeben werden. DasPortal wird landesweit genutzt.Mit den mein.toubiz #elements werden die eingetragenen touristischen Daten kategorisiertund entsprechend auf der Webseite nach Themen abgebildet.
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land in sicht AG
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Aktuelles

Bitte langsam, Schule hat begonnen!

Erstelldatum15.09.2025

Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. und die Unfallkasse Baden-Württemberg informieren

Aktiv und sicher auf dem Schulweg

Zum Schulstart am 15. September machen die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. und die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) mit verschiedenen Initiativen auf die Sicherheit der Kinder aufmerksam und werben für einen selbstaktiven Schulweg. Mit dem Banner „Bitte langsam, Schule hat begonnen!“ und der Online-Plattform setzen sie auf Aufklärung und Prävention, um Unfälle zu vermeiden und den Schulweg sicherer zu gestalten.

Gemeinsam ans Ziel: Tipps für den sicheren Schulweg zu Fuß

  • Schulweg vorab planen: Gehen Sie den Schulweg gemeinsam mit Ihrem Kind schon vor Schulbeginn ab. Nutzen Sie dabei Schulwegpläne Ihrer Stadt oder Gemeinde, um die sichersten Routen zu identifizieren.
  • Verkehrsregeln spielerisch üben: Üben Sie die grundlegenden Verkehrsregeln mit Ihrem Kind in einer ruhigen Umgebung, wie einer verkehrsberuhigten Straße. Übertragen Sie diese Übungen dann schrittweise auf den tatsächlichen Schulweg.
  • Begleitung am Anfang: Begleiten Sie Ihr Kind auf dem Schulweg, bis es diesen sicher allein bewältigen kann. Beobachten Sie dabei, wie es mit verschiedenen Verkehrssituationen umgeht, und geben Sie ihm gegebenenfalls Hinweise.
  • Rechtzeitig losgehen: Achten Sie darauf, dass Ihr Kind früh genug zur Schule aufbricht, damit es genügend Zeit hat, sich in Ruhe auf den Schulweg zu konzentrieren und Verkehrssituationen sicher einzuschätzen.
  • Festgelegte Route einhalten: Erklären Sie Ihrem Kind die Bedeutung einer festen Route und vereinbaren Sie, dass es immer auf dem vorher gemeinsam festgelegten Schulweg bleibt.
  • Sichtbarkeit erhöhen: Achten Sie darauf, dass Ihr Kind helle Kleidung oder reflektierende Accessoires trägt, besonders in den dunkleren Jahreszeiten. So wird es von anderen Verkehrsteilnehmenden besser gesehen.
  • Gefahrenstellen meiden: Identifizieren Sie gemeinsam mögliche Gefahrenstellen auf dem Schulweg, wie stark befahrene Straßen oder unübersichtliche Kreuzungen, und besprechen Sie alternative Wege, um diese zu umgehen.
  • Eine Alternative zum Elterntaxi kann der „Walking Bus“ darstellen. Kinder treffen sich dabei an definierten Punkten und gehen begleitet von Erwachsenen gemeinsam auf sicherem Weg zur Schule.
  • Wenn sich der Schulweg aufgrund von örtlichen Gegebenheiten weder zu Fuß noch mit dem Rad zurücklegen lässt, ist die Einrichtung von „Elternhaltestellen“ eine Möglichkeit, die Sicherheit auf dem Schulweg zu verbessern. Sie sollen sich nicht direkt an der Schule befinden und den Kindern die Möglichkeit geben, den restlichen Weg zu Fuß zurückzulegen.