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Aktuelles

Ausbreitung der Geflügelpest auch in Baden-Württemberg

Erstelldatum03.11.2025

Veterinäramt des Hohenlohekreises ruft zu erhöhter Wachsamkeit auf

Am 23. Oktober 2025 wurde in einem größeren Geflügelbetrieb im Alb-Donau-Kreis das Virus der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) nachgewiesen. Rund 15.000 Tiere müssen nun gekeult werden. Damit ist die Geflügelpest auch in Baden-Württemberg angekommen.

In diesem Herbst breitet sich die Tierseuche deutschlandweit rasant aus. Besonders betroffen sind Wildvögel wie Kraniche, Wildgänse und Schwäne. Seit Ende September 2025 mussten in über 30 Wirtschaftsgeflügelbetrieben bundesweit bereits rund 400.000 Tiere getötet werden. Ein enormer wirtschaftlicher Schaden, der in die Millionen geht. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wurde das Virus seit Jahresbeginn bei 375 Wildvögeln und in 57 Geflügelbeständen in Deutschland nachgewiesen. In seiner aktuellen Risikobewertung vom 20. Oktober 2025 stuft das FLI das Risiko des Eintrags von HPAI-Viren sowohl in Wildvogelpopulationen als auch in Geflügelhaltungen als hoch ein.

Im Hohenlohekreis sind bislang keine Fälle aufgetreten. Aufgrund der aktuellen Dynamik ruft das Veterinäramt des Hohenlohekreises jedoch alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf. Tierhalterinnen und Tierhalter sind nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet, ihre Bestände vor einer Ansteckung zu schützen.

Daher empfiehlt das Veterinäramt des Hohenlohekreises die Einhaltung folgender Biosicherheitsmaßnahmen:

  • Kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
  • Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung beziehungsweise Schutzkleidung, einschließlich Wechsel des Schuhwerks
  • Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
  • Tränken nur mit Leitungswasser
  • Betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
  • Nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft
  • Wichtigste Maßnahme zur rechtzeitigen Erkennung der Geflügelpest: Sofortiges Melden von ungewöhnlich vielen Todesfällen im Geflügelbestand an das Veterinäramt – sowohl in größeren Geflügelbetrieben als auch in Kleinhaltungen. So kann die Krankheit frühzeitig entdeckt und eingedämmt werden.
     

Gewerbliche Halterinnen und Halter sowie Hobbyhalterinnen und Hobbyhalter können durch Aufstallung aller im Freiland gehaltener Tiere das Risiko einer Einschleppung der tödlichen Krankheit in ihre Bestände erheblich verringern. Die Allgemeinverfügung des Landes Baden-Württemberg zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel aus dem Jahr 2023 bleibt weiterhin gültig.

Speziell für Hobbygeflügelhalterinnen und  -halter stellt das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) eine Broschüre zu den Biosicherheitsmaßnahmen bereit. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhaltungen – ob gewerblich oder hobbymäßig – dem Veterinäramt angezeigt werden müssen.

Alle Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Jagdausübungsberechtigten werden gebeten, tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel beim Veterinäramt des Hohenlohekreises per E-Mail oder telefonisch unter Telefonnummer: 07940 18-670 zu melden. Die Tierkadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort bewegt werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden. Die aufgefundenen Tiere werden vom Veterinäramt beprobt und danach unschädlich beseitigt.

Hintergrundinformation:

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren verursachte und anzeigepflichtige Infektionskrankheit bei Vögeln. Sie ist hochansteckend und verläuft meist mit schweren Krankheitsanzeichen, die für das betroffene Geflügel in der Regel tödlich enden.

Das Virus wird vor allem durch direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen. Wildlebende Wasservögel – etwa Enten, Gänse und Schwäne – sind häufige Träger des Virus und können es über große Entfernungen verbreiten. Eine Verbreitung über die Luft ist ebenfalls möglich. Außerdem kann sich das Virus indirekt durch verunreinigte Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten weiterverbreiten. Auch Menschen können das Virus unbeabsichtigt weitertragen, zum Beispiel über nicht gereinigte Kleidung, Schuhe oder Hände. Auf diese Weise kann die Krankheit von einem Bestand auf den anderen verschleppt werden.

Wilde Wasservögel bilden ein natürliches Reservoir für Influenzaviren. Sie tragen meist die niedrigpathogene Form dieser Viren in sich, also eine weniger krankmachende Variante.
Bei Wirtschaftsgeflügel wie Hühnern oder Puten können sich diese Viren jedoch zu einer hochpathogenen Form verändern, die schwere Krankheitsverläufe und große Tierverluste verursacht.

Für Menschen besteht grundsätzlich ein geringes, aber vorhandenes Infektionsrisiko durch hochpathogene aviäre Influenzaviren. Eine Ansteckung ist jedoch nur bei engem Kontakt mit infiziertem Geflügel oder beim Verzehr nicht ausreichend erhitzter Produkte (zum Beispiel ungenügend gegartes Geflügelfleisch) möglich.