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Öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen der Großen Kreisstadt Öhringen und der Gemeinde Bretzfeld
Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses zum 1. Januar 2021
Hier geht es zur öffentlichen Bekanntmachung!
A L LG EME I N V E R F Ü G UN G über die häusliche Absonderung von infizierten Personen mit dem neuartigen Corona-Virus (Erkrankung COVID-19; Virusname SARS-CoV-2) zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus
Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Wanne, Neubearbeitung"
Inkrafttreten der 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
“ Gartenäcker "
Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Umlegungsplanes
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften Photovoltaikanlage Gewann Mutzenberg
Amtliche Bekanntmachung
In-Kraft-Treten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Photovoltaikanlage Gewann Mutzenberg" in Bretzfeld-Schwabbach
Der Gemeinderat der Gemeinde Bretzfeld hat am 10. Oktober 2019 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Photovoltaikanlage Gewann Mutzenberg" nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Im Einzelnen gilt der Bebauungsplan vom 08.01.2019/26.04.2019 des Büros für Vermessung und Stadtplanung Käser Ingenieure aus Untergruppenbach. Der Planbereich ist aus dem unten angefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3 BauGB).
Das Original des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften bestehend aus einem zeichnerischen und textlichen Teil, die Planbegründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen (§ 9 Absatz 8 BauGB), der Umweltbericht (§ 2a BauGB), den Anlagen der Begründung (Vorhaben- und Erschließungsplan, Habitatpotentialanalyse, Blendgutachten), sowie die zusammenfassende Erklärung (§ 10a Absatz 1 BauGB) werden während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann beim Bürgermeisteramt Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, 74626 Bretzfeld, bereit gehalten. Es wird während der Öffnungszeiten auf Verlangen Auskunft über den Inhalt des Bebauungsplans gegeben. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 sowie Absatz 4 BauGB über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Planerhaltung: Eine Verletzung der im § 215 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften ist nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Absatz 2 BauGB). Bebauungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 4 GemO).
Bretzfeld, 18.10.2019
gez. Martin Piott Bürgermeister
Plan
Textteil
Begründung
Begründung mit Nachtarag
Umweltbericht
Habitatpotenzialanalyse
Blendgutachten
Vorbereitende Untersuchungen im Bereich "Adolzfurt"
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Photovoltaikanlage Gewann Mutzenberg" Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Bretzfeld hat am 24.01.2019 die Aufstellung des folgenden Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen:
Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Gewann Mutzenberg" in Bretzfeld
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 989 (in Teilen) der Gemarkung Schwabbach. Der Geltungsbereich ist auf dem Vorentwurf dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Im Zuge der Energiewende ist der verstärkte Einsatz regenerativer Energien ein herausragendes politisches Ziel. Zur Umsetzung dieses Zieles ist es notwendig im Rahmen der Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu schaffen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat hat weiter in seiner Sitzung am 24.01.2019 den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure vom 08.01.2019. Der Geltungsbereich ist im zeichnerischen Teil des Vorentwurfs umgrenzt.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
am 19.02.2019 um 18 Uhr eine Infoveranstaltung im kleinen Sitzungssaal im Rathaus in Bretzfeld statt.
Es besteht die Möglichkeit, sich mündlich oder schriftlich hierzu zu äußern.
Bretzfeld, 01.02.2019
gez. Piott
Bürgermeister
3. Änderung der 2. Fortschreibung FNP Bretzfeld
Beschluss des Gemeinderates der Großgemeinde
„Bretzfeld"
zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Aufstellungsbeschluss
Am 24.01 2019 hat die Gemeinde Bretzfeld die Aufstellung der 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Bretzfeld beschlossen.
Die Verbandsversammlung hat beschlossen im Zuge dieser 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, das Sondergebiet „Photovoltaik Gewann Mutzenberg“ südlich von Schwabbach und der Autobahn A6 im Gewann Mutzenberg im Flächennutzungsplan auszuweisen. Der Flächennutzungsplan wird parallel zum Bebauungsplan fortgeschrieben (Lage siehe Abbildung).
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Verbandsversammlung hat daher am 24.01.2019 den Vorentwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll im Zuge einer Infoveranstaltung erfolgen.
Die Infoveranstaltung findet statt am
19.02.2019, 18:00 Uhr
Rathaus Bretzfeld
kleiner Sitzungssaal.
Bei der Infoveranstaltung können Stellungnahmen mündlich oder schriftlich abgegeben werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Bretzfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gez.
Martin Piott
Bürgermeister