Dienstleistungen: Gemeinde Bretzfeld

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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b-ite.com
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während desBewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einenhohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrenserfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitereDatenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • Lichtbild (freiwillig)
  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

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Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

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Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen

Eine Geburt im Ausland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich in das deutsche Geburtenregister eintragen lassen.

Das ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Geburtsurkunde benötigen.

Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Geburten im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
Als Nachweis der Geburt gelten auch ausländische Geburtsurkunden.

Voraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • besitzt die betroffene Person die deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • ist asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder
  • ist ausländischer Flüchtling und hält sich gewöhnlich in Deutschland auf.

Sie sind

  • die betroffene Person,
  • die Eltern dieser Person,
  • die Kinder dieser Person oder
  • der Ehemann oder die Ehefrau beziehungsweise Lebenspartner oder Lebenspartnerin.

Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung persönlich oder schriftlich beantragen.

Sind Sie als antragsberechtigte Person aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.

Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin trägt die Geburt ins Geburtenregister ein.
Sollte die Beurkundung nicht möglich sein, werden Sie umgehend informiert.

Fristen

keine

Unterlagen

  • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung und, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
  • bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde
  • bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person

Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach Fallkonstellation können weitere Unterlagen notwendig sein. Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

  • EUR 100,00
  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 12,00

Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen, beispielsweise für Apostillen oder Dolmetscherleistungen.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

  • das Standesamt des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der im Ausland geborenen Person
  • Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt des Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes der antragsberechtigten Person
  • Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit: das Standesamt I in Berlin

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Zuständige Ansprechpartner

Freigabevermerk

21.02.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

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