Lebenslagen: Gemeinde Bretzfeld

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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b-ite.com
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während desBewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einenhohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrenserfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitereDatenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • Lichtbild (freiwillig)
  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

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Produktsicherheit, -haftung und -verantwortung

Werden in Ihrem Unternehmen Produkte hergestellt, müssen Sie eine Reihe von Vorschriften beachten. Diese Vorschriften der Europäischen Union (EU) gelten europaweit einheitlich und dienen sowohl dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch der Umwelt. Sie sollen einen freien Warenverkehr Ihrer Produkte im gesamten europäischen Binnenmarkt ermöglichen.

Produktsicherheit

Alle Produkte dürfen vom Wirtschaftsakteur anderen bereitgestellt werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher sind und den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen genügen. Wirtschaftsakteure sind Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer oder Händler. Die Vorschriften der EU schreiben für bestimmte Produkte wie zum Beispiel Maschinen, Spielzeuge oder elektrische Geräte die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichenauch CE-Kennzeichnung genannt, vor.

Mit diesem CE-Zeichen erklärt der Hersteller beziehungsweise sein Bevollmächtigter, dass das Produkt nach den geltenden europäischen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Anforderungen hergestellt wurde. Das CE-Zeichen muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht sein. Für besondere Produktgruppen wie zum Beispiel Aufzüge, bestimmte Maschinen oder bestimmte persönliche Schutzausrüstungen besteht unter Umständen auch die Verpflichtung, dass der Hersteller eine benannte Stelle beteiligt, die das Produkt unabhängig prüft.

Eine wichtige Aufgabe im Zusammenhang mit der Produktsicherheit ist als hoheitliche Aufgabe der Länder die Marktüberwachung. Diese Aufgabe soll gewährleisten, dass die jeweiligen Anforderungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der sicheren Verwendung des Produktes, durch die einzelnen Wirtschaftsakteure erfüllt werden. Die Marktüberwachungsbehörden prüfen dazu stichprobenartig Produkte und gehen im Falle von Mängeln auf die betroffenen Wirtschaftsakteure zu.

Produkthaftung

Sollte trotz aller Sicherheitsvorkehrungen und Prüfungen ein Produkt fehlerhaft in Verkehr gebracht worden sein, müssen Sie gegebenenfalls dafür haften.

Produktverantwortung

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Produktverantwortung. Das bedeutet, dass Sie als Hersteller für die gesamte "Lebensdauer" eines Produktes - also vom ersten Entwurf bis zur umweltgerechten Entsorgung - verantwortlich sind. In Deutschland werden die entsprechenden EU-Vorschriften beispielsweise durch die Elektrostoff-, Verpackungs-, Altfahrzeug- oder Altölverordnung sowie das Elektro- und Elektronikgesetz und das Batteriegesetz umgesetzt.

Freigabevermerk

Stand: 20.02.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

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