Flurbereinigung
Flurbereinigung in Waldbach ist geschäftsfähig


Foto: LRA Hohenlohekreis
Vorstand inklusive Vorsitzenden gewählt
Im Ortskern von Waldbach läuft seit letztem Jahr ein Flurbereinigungsverfahren. Die Teilnehmergemeinschaft hat nun mit der Wahl des Vorstands und des Vorsitzenden einen ersten Schritt geschafft. Nun kann sie sich in Zusammenarbeit mit dem Flurneuordnungsamt des Landratsamtes Hohenlohekreis Gedanken über die Gestaltungsmöglichkeiten machen.
In den Vorstand wurden am 23. September 2024 gewählt: David Bauer, Marina Bürkle, Klaus-Dieter Krieg, Dieter Rannert und Timo Wenninger. Deren Stellvertreter sind: Hermann Bürkle, Anette Buschschulte, Antje Ferchau, Markus Kircher und Dieter Wenninger.
In der ersten Vorstandssitzung am 22. Oktober 2024 wählten die Vorstandsmitglieder aus ihren Reihen Dieter Rannert als Vorstandsvorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft sowie David Bauer als dessen Stellvertreter.
Als gewählte Vertreter der Grundstückseigentümer dienen sie sowohl dem Flurneuordnungsamt als auch den Grundstückseigentümern als Ansprechpartner vor Ort und führen die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens.
2025 wird die Wertermittlung der Grundstücke und die Planung der Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes im Vordergrund stehen.
In Waldbach soll einiges verändert werden

Foto: LRA Hohenlohekreis
Die Flurbereinigung „Bretzfeld-Waldbach (Ortslage)“ hat Ende 2023 begonnen. Im Laufe dieses Jahres fanden Begehungen vor Ort statt, um einen aktuellen Sachstand zu erhalten. Ende September 2024 soll nun der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft als Vertretung der Grundstückseigentümer gewählt werden.
Die Struktur des Ortskerns von Waldbach ist über Generationen entstanden: Ursprünglich war die Ortschaft durch Landwirtschaft geprägt, was durch die zunehmende Intensivierung und den einsetzenden Strukturwandel immer weiter in den Hintergrund rückte. Hofstellen wurden geteilt und Nebengebäude als zusätzlicher Wohnraum genutzt. Dadurch entstanden unübersichtliche Verhältnisse und nicht jedes Gebäude hat Anschluss an einen öffentlichen Weg. Die Grenzen stimmen zum Teil nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort überein und Ortsstraßen sind oft in sehr schlechtem Zustand.
Alle diese Missstände sollen nun durch die Flurbereinigung „Bretzfeld-Waldbach (Ortslage)“ behoben werden. Im weiteren Vorgehen wird das Flurneuordnungsamt zusammen mit dem Vorstand erarbeiten, welche konkreten Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Auch wird festgelegt welche davon in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bretzfeld umgesetzt werden. Zur Vorstandswahl wird in einer öffentlichen Bekanntmachung gesondert eingeladen.
Bereits im Vorfeld des Verfahrens fanden Informationsveranstaltungen und Bürgerbeteiligung statt. Ideen aus diesen Veranstaltungen beinhalten beispielsweise die Umgestaltung und Aufwertung des Brunnenplatzes als Dorfplatz und Konzepte zur Nutzung der umliegenden, denkmalgeschützten Gebäude, wie der Alten Kelter.
Durch die Aufwertung soll die Attraktivität des Ortskerns gesteigert und weitere Leerstände vermieden werden. So kann idealerweise auch die Notwendigkeit neuer Baugebiete am Ortsrand gemindert werden.
Flurbereinigung Bretzfeld-Waldbach (Ortslage)
Ankündigung von Vermessungsarbeiten
Um die Planungen im Flurneuordnungsgebiet Bretzfeld-Waldbach (Ortslage) auf aktuelle Kartengrundlagen aufbauen zu können, werden Mitarbeiter des Flurneuordnungsamts in den nächsten Wochen Vermessungsarbeiten durchführen.
Von diesen Arbeiten sind die Flurstücke des Flurneuordnungsgebiets und angrenzende Gewanne betroffen.
Diese Vermessungsarbeiten sind frei von Gebühren und Kosten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Beauftragte des Flurneuordnungsamts aufgrund von § 35 des Flurbereinigungsgesetzes i.d.F. vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) -FlurbG- berechtigt sind, Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.
Soweit nähere Auskünfte gewünscht werden, wird gebeten, sich mit dem Landratsamt Hohenlohekreis – Flurneuordnungsamt, Austraße 17, 74653 Künzelsau, Telefon: 07940/18-1140 (Frau Ihrig) oder 18-1143 (Herr Ditzenbach) in Verbindung zu setzen.
Zusätzlich kann diese Bekanntmachung auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg eingesehen werden (www.lgl-bw.de/5013).
Künzelsau, den 22.05.2024
Landratsamt Hohenlohekreis - Flurneuordnungsamt
gez. Ihrig