Gutachterausschuss und Bodenrichtwerte
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschussses hat ihren Sitz in Öhringen
Die gesetzlichen Aufgaben eines Gutachterausschusses sind im § 192 ff BauGB geregelt. Neben der Erstattung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke, sowie Rechten an Grundstücken gehört die Ermittlung der Bodenrichtwerte aufgrund einer Kaufpreissammlung zu den wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses.
Die Gemeinde Bretzfeld ist zum 01.01.2021 dem gemeinsamen Gutachterausschuss mit Geschäftsstelle in Öhringen beigetreten.
Anfragen und Anträge werden direkt bei der Geschäftsstelle bearbeitet und beantwortet. Kontaktdaten, Formulare und weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bodenrichtwerte
Aktuelle Bodenrichtwerte für die Gemeinde Bretzfeld zum Stichtag 01.01.2025
Der gemeinsame Gutachterausschuss mit Sitz bei der Stadt Öhringen hat am 25.06.2025 die Bodenrichtwerte zum 01.01.2025 beschlossen. Die aktuellen Werte sind über das Portal Boris-BW direkt für das jeweilige Grundstück abrufbar. Auf der Homepage der Stadt Öhringen finden Sie die entsprechende Tabelle (PDF-Dokument, 92,61 KB, 15.07.2025), sowie auch hier (PDF-Dokument, 97,93 KB, 15.07.2025).
Bodenrichtwerte für die Neuberechnung der Grundsteuer auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für die Festsetzung der Grundsteuer ab 2025 nach § 38 LGrStG (Landesgrundsteuergesetz) sind weiterhin gültig und können unter Gutachterausschüsse BW ebenfalls abgerufen werden.
Auskünfte erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses; Stadtbauamt Öhringen:
Yvonne Staewen
Telefonnummer: 07941 68-194
E-Mail schreiben
Heike Roll
Telefonnummer: 07941 68-236
E-Mail schreiben
Tanja Ungerer
Telefonnummer: 07941 68-262
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oder allgemeine E-Mail schreiben