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Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB „Ortsteil Siebeneich“ - erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB
Aufforderung der Gemeinde Bretzfeld zur Hundeanmeldung
Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bretzfeld unterliegt JEDER über drei Monate alte Hund der Hundesteuer.
Die Anzeige muss innerhalb von einem Monat nach Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist beim Steueramt der Gemeinde Bretzfeld erfolgen. Immer wieder müssen wir feststellen, dass viele Hunde nicht bei der Hundesteuer angemeldet sind, deshalb wird unser Vollzugsdienst verstärkt angetroffene Hundebesitzer überprüfen.
Auch steuerbefreite Hunde, wie z.B. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen, müssen angemeldet werden.
Hunde, die über eine Tierschutzorganisation angeschafft wurden, sind NICHT von der Hundesteuer befreit und müssen ebenfalls angemeldet werden.
Mehrere in einem Haushalt gehaltene Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten, auch wenn sie verschiedenen Familienangehörigen gehören.
Sie können Ihren Hund schriftlich durch Ausfüllen des Anmeldeformulars oder auch persönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus Zimmer 1.07 anmelden. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Bretzfeld www.bretzfeld.de unter der Rubrik - Rathaus&Service - Virtuelles Rathaus - Formulare Rathaus. Bitte das Formular ausgefüllt bei der Gemeinde einreichen.
Für Fragen steht Ihnen Herr Matthias Stein gerne zur Verfügung (Tel. 07946/771-28, Mail: Matthias.Stein@bretzfeld.de).
Auch die Hundesteuersatzung ist auf der Homepage unter - Rathaus&Service - Satzungen - Verschiedene Satzungen - abrufbar.
Eine Verletzung der Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.