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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
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Dienstleistungen

Grundstücksteilung - Erklärung abgeben

Bei der Teilung eines Grundstücks wird ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück eingetragen.

Sonderfälle

Die Grundstücksteilung muss von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden, wenn Ihr Grundstück:

  • in einem Umlegungsgebiet,
  • Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt oder
  • von einem eingeleiteten Enteignungsverfahren betroffen ist.

Tipp: Bei Fragen an die untere Baurechtsbehörde sollten Sie Angaben zu dem Grundstück wie zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer angeben. Diese erhalten Sie bei der unteren Vermessungsbehörde.

Voraussetzungen

Sie haben die neuen Grenzen vermessen lassen (Vermessungsauftrag).

Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut ist oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen Sie keine Verhältnisse schaffen, die bauordnungsrechtlichen Vorschriften widersprechen. Vor allem müssen Sie die Abstandsvorschriften beachten. Gegebenenfalls müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung beantragen.

Durch die Teilung eines Grundstücks innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dürfen Sie keine Verhältnisse schaffen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.

In den genannten Sonderfällen muss die Grundstücksteilung durch die Gemeinde, Umlegungsstelle beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden.

Die Teilung eines Grundstücks müssen Sie bei der Gemeinde bzw. dem Landratsamt zwei Wochen vorher anzeigen.

Verfahrensablauf

Um die Grundstücksteilung im Grundbuch eintragen zu lassen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine Erklärung abgeben.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit den neuen Flurstücksgrenzen
  • in den genannten Sonderfällen: gegebenenfalls die Genehmigung der Grundstücksteilung

Kosten

  • für die Vermessung: Gebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis. Die Höhe der Gebühr ist abhängig
    • von der Zahl der zu bildenden Flurstücke,
    • von der Zahl der Grenzpunkte und
    • vom Bodenrichtwert.
  • für Eintragungen in das Grundbuch: Gebühren, abhängig vom jeweiligen Geschäftswert.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

allgemein:

Baugesetzbuch (BauGB)

  • § 19 Teilung von Grundstücken
  • § 13 Antrag auf Eintragung

Grundbuchordnung

  • § 19 Antrag auf Eintragung
  • § 29 Antrag auf Eintragung
  • § 8 Teilung von Grundstücken

für die genannten Sonderfälle:

Baugesetzbuch (BauGB)

  • § 51 Verfügungs- und Veränderungssperre im Umlegungsgebiet
  • § 109 Genehmigungspflicht bei Enteignungsverfahren
  • § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge im Sanierungsgebiet
  • § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich

Zuständigkeit

Das Grundbuchamt, das für die Gemeinde oder die Stadt zuständig ist, in der sich das Grundstück befindet.

Hinweis: In Baden-Württemberg ist das Grundbuchamt anders als in anderen Bundesländern nicht bei den Amtsgerichten, sondern bei den Gemeinden angesiedelt. Im Zuge der Einführung des maschinell geführten Grundbuchs wurden die Grundbuchämter einiger Gemeinden aufgehoben und ihre Bezirke den Grundbuchämtern anderer Gemeinden zugewiesen. Ob die Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, über ein Grundbuchamt verfügt beziehungsweise wohin Sie sich sonst wenden müssen, erfahren Sie bei der dortigen Gemeindeverwaltung.

Für Eintragungen in das Grundbuch von Grundstücken, die im Stadtbezirk Stuttgart liegen, ist grundsätzlich das Amtsgericht Waiblingen zuständig. Davon ausgenommen ist zurzeit der Bezirk Botnang, dessen Grundbuchangelegenheiten dem Amtsgericht Böblingen zugewiesen sind.
Im Verlauf der Grundbuchamtsreform werden weitere Ausnahmen hinzukommen.
Einsicht in und Auszüge aus dem Grundbuch können sie jedoch auch bei der zentralen Grundbucheinsichtstelle der Stadt Stuttgart erhalten, die beim Stadtmessungsamt eingerichtet ist.

Vertiefende Informationen

Vermessungsauftrag (Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen)

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Freigabevermerk

06.06.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg