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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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YouTube

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • Lichtbild (freiwillig)
  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

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Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
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Dienstleistungen

Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden

Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Derzeit wird der Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung in Baden-Württemberg stufenweise eingeführt. Sie können Ihre neue Hauptwohnung hier unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) auch online anmelden.

Prüfen Sie bitte zuerst auf der offiziellen Seite der Wohnsitzanmeldung, ob in Ihrer Gemeinde der Onlinedienst bereits angeboten wird:

Als Hauptwohnung gilt:

  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Wenn Sie die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen können: Ihre Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.
  • Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist Ihre Hauptwohnung die vorwiegend von Ihnen benutzte Wohnung.

Verfahrensablauf

Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung :

  • Sie rufen den Online-Dienst auf.
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
  • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
  • Abschließend erhalten Sie Ihre elektronische Meldebestätigung.

Fristen

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

Unterlagen

  • Mindestens ein Identitätsnachweis. Dies sind in der Regel:
    • Personalausweis und / oder Reisepass
    • Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)
  • Vollmacht, sofern Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen möchten

Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).

Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung :

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.

Sonstiges

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.

Sofern Ihre Gemeinde bereits an den Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung angeschlossen ist, kann die Anmeldung sowohl von volljährigen Einzelpersonen als auch im Familienverbund durchgeführt werden. Bei einem gemeinsamen Umzug von einer Wohnung in eine andere, meldet eine erwachsene Person Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder mit an.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz:

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung
  • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • § 21 Mehrere Wohnungen
  • § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
  • § 23a Elektronische Anmeldung
  • § 24 Datenerhebung Meldebestätigung
  • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG)

  • § 5 Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz

Zuständigkeit

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

Zuständige Ansprechpartner

Dehlinger, AnjaEinwohnermeldeamt
07946 771 3107946 771 31
Filipp, RominaEinwohnermeldeamt
07946 7713107946 77131
07946 7711407946 77114
Hammel, LeslieEinwohnermeldeamt
07946 771 3007946 771 30
07946 771 1407946 771 14
Jäger, PetraEinwohnermeldeamt
07946 7715007946 77150
Ungerer, JuttaEinwohnermeldeamt
07946 7713207946 77132
07946 7711407946 77114

Freigabevermerk

23.07.2024 Innenministerium Baden-Württemberg