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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

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Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

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Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
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Dienstleistungen

Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)

Können Eltern in einer Not- oder Krisensituation ihre elterliche Verantwortung nicht mehr so wahrnehmen, dass das Wohl des Kindes gesichert ist, können sie die Unterbringung ihres Kindes in einer Pflegefamilie beantragen.

Die Vollzeitpflege bietet viele Vorteile:

  • Das Kind profitiert vom stabilen Umfeld und einem familiären Alltag, in den es eingebunden ist.
  • Die leiblichen Eltern können sich während der Unterbringung ihres Kindes in einer Pflegefamilie auf sich und ihre Lebenssituation konzentrieren und daran arbeiten, dass ein gemeinsames Leben mit ihrem Kind wieder möglich wird.

Ziel der Vollzeitpflege ist es, zunächst eine zeitlich befristete Hilfe zu bieten. Ist eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie innerhalb eines für die kindliche Entwicklung vertretbaren Zeitraums möglich, ist auch eine dauerhafte Unterbringung in der Pflegefamilie möglich.

Stimmt das Jugendamt der Aufnahme des Kindes in eine Pflegefamilie zu, müssen in der Regel auch die Eltern dieser Entscheidung zustimmen. Nach Möglichkeit sollen die leiblichen Eltern das Sorgerecht für ihr Kind behalten. Das bedeutet, dass sie weiterhin wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes treffen, z.B. über seine schulische Ausbildung.

Die Pflegefamilie erhält vom Jugendamt Pflegegeld, um den notwendigen Unterhalt des Kindes und die Kosten der Erziehung zu decken.

Das Jugendamt orientiert sich bei seinen Entscheidungen immer am Wohle des Kindes. Dies betrifft auch die Frage nach den Kontakten zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass die leiblichen Eltern während der Dauer des Pflegeverhältnisses ihr Kind zu vereinbarten Zeiten besuchen oder für einen bestimmten Zeitraum auch alleine für ihr Kind sorgen (z.B. am Wochenende).

Hinweis: Pflegefamilien werden vom Jugendamt sorgfältig auf ihre Eignung hin überprüft und auf ihre Aufgabe vorbereitet.

Voraussetzungen

Es liegt eine Not- oder eine besonders schwere Krisensituation in der Familie vor.

Verfahrensablauf

Die sorgeberechtigten Eltern müssen beim zuständigen Jugendamt Hilfe zur Erziehung beantragen. Das Jugendamt prüft, ob eine Vollzeitpflege in diesem Fall die geeignete Hilfe ist.

Üblicherweise können die leiblichen Eltern Wünsche bei der Auswahl der Pflegefamilie äußern (z.B. allgemeine Lebenssituation oder religiöse Orientierung). Sie können auch selbst eine Pflegefamilie vorschlagen (z.B. Verwandte). Je nach Verwandtschaftsgrad muss das Jugendamt deren Eignung als Pflegeeltern feststellen.

Die genaue Gestaltung des Pflegeverhältnisses vereinbaren Jugendamt, leibliche Eltern und Pflegeeltern unter Beteiligung des Kindes gemeinsam in einem Hilfeplan.

Das Jugendamt betreut und unterstützt während des Pflegeverhältnisses sowohl die leiblichen als auch die Pflegeeltern. Bei länger dauernden Pflegeverhältnissen finden regelmäßig Gespräche statt, bei denen alle Beteiligten die künftige Gestaltung der Pflege besprechen.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

Die leiblichen Eltern müssen sich an den Kosten der Vollzeitpflege entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten beteiligen. Sie müssen auch Kindergeld- und mögliche Unterhaltszahlungen für den Lebensunterhalt des Kindes aufwenden.

Sonstiges

Sie möchten selbst ein Pflegekind aufnehmen? Alles Wissenswerte zu diesem Thema erfahren Sie in der Broschüre "Was Pflegeeltern wissen sollten" (PDF( des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Sie erhalten die Broschüre auch bei Ihrem Jugendamt.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Achtes Buch:

  • § 33
  • §§ 37 a - c

Zuständigkeit

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergegeben.

Freigabevermerk

12.07.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg