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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
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Dienstleistungen

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)

Pflegeeltern, die Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege betreuen, erhalten Unterhalt vom Jugendamt (Pflegegeld). Das Jugendamt zahlt monatliche Pauschalbeträge, die nach dem Alter der Kinder oder Jugendlichen gestaffelt sind. Sie setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Kosten für den Sachaufwand
    Diese decken den regelmäßig wiederkehrenden Lebensbedarf der Kinder oder Jugendlichen wie Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung, sonstige Bedürfnisse.
  • Kosten der Pflege und Erziehung
    Diese decken das Betreuungs- und Erziehungsangebot der Pflegepersonen. Sie sind als Anerkennungsbetrag für die Erziehungsleistung der Pflegeeltern anzusehen. Sie stellen kein Einkommen im steuerrechtlichen Sinn dar.

Empfohlen sind die folgenden Pauschalbeträge:

  • Für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren: 1.151,00 Euro
  • Für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren: 1.284,00 Euro
  • Für Kinder und Jugendliche von 12 bis unter 18 Jahren: 1.445,00 Euro

Diese Beträge beinhalten ggf. auch Zuschüsse zu

  • Aufwendungen für Beiträge zur privaten Unfallversicherung der Pflegepersonen: 191,07 €/Jahr pro betreuendem Pflegelternteil
  • Hälftige Erstattung der Aufwendungen der Pflegeperson für die Alterssicherung: mindestens 48,36 €/Monat pro Pflegekind

Zusätzlich zu den monatlichen Pauschalbeträgen können Sie einmalige Beihilfen oder Zuschüsse erhalten. Diese bekommen Sie zum Beispiel für die Erstausstattung einer Pflegestelle, für wichtige persönliche Anlässe im Leben der Kinder oder Jugendlichen oder für Urlaubs- und Ferienreisen der Kinder und Jugendlichen.

Hinweis: In Baden-Württemberg setzen die Jugendämter das Pflegegeld fest. Im Einzelfall sind andere Beträge möglich, zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Das Kind befindet sich in Pflege bei einer ihm gegenüber unterhaltspflichtigen Person (zum Beispiel Großeltern). Dann kann der Pauschalbetrag für die Kosten für den Sachaufwand gekürzt werden. Dies hängt von den sonstigen Verpflichtungen der Pflegeperson ab.
  • Wenn eine Person mehrere Kinder betreut, zahlt das Jugendamt den Beitrag zur Unfallversicherung nur einmal.

Das Jugendamt leistet die Unterhaltszahlungen, solange die Vollzeitpflege dauert. Die Eltern müssen sich an der Deckung der Kosten der Vollzeitpflege im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen.

Voraussetzungen

Das Kind oder der junge Mensch erhält eine der folgenden Hilfen:

  • Vollzeitpflege
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, wenn die Pflegepersonen diese erbringen
  • Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

Verfahrensablauf

Sie müssen keinen Antrag stellen. Üblicherweise erhalten Sie den Bewilligungsbescheid für das Pflegegeld gleichzeitig mit der Bewilligung der Vollzeitpflege.

Fristen

Keine

Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Das Jugendamt verlangt von den Sorgeberechtigten Einkommensnachweise und Nachweise über laufende Ausgaben. Anhand der Nachweise berechnet es, in welcher Höhe sie sich gegebenenfalls an den Unterhaltsleistungen für ihr Kind beteiligen müssen.

Kosten

Keine

Sonstiges

Keine

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

  • § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen

Zuständigkeit

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis abgegeben.

Vertiefende Informationen

  • Vollzeitpflege
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Hilfe für junge Volljährige

Freigabevermerk

22.04.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg