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Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Toubiz
Die Datenbank mein.toubiz ist ein zentrales touristisches Managementsystem, mit demDaten gesammelt, verwaltet und über verschiedene Schnittstellen ausgegeben werden. DasPortal wird landesweit genutzt.Mit den mein.toubiz #elements werden die eingetragenen touristischen Daten kategorisiertund entsprechend auf der Webseite nach Themen abgebildet.
Verarbeitungsunternehmen
land in sicht AG
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land in sicht AG

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Dienstleistungen

Passersatz für deutsche Staatsangehörige (Reiseausweis) beantragen

Deutsche Staatsangehörige, die keinen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können bei der Bundespolizei für eine zeitlich befristete Auslandsreise einen Reiseausweis als Ersatz beantragen. Sie müssen die Dringlichkeit nachweisen und es dürfen keine sicherheitsrelevanten Bedenken bestehen.

Passersatzpapiere werden von der Bundespolizei nur ausgestellt, wenn die Erteilung eines regulären Reisedokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist. Hier finden Sie Hinweise zur Ausstellung deutscher Reisedokumente und zu deren Anerkennung im Ausland. Kann nicht nachgewiesen werden, dass der Abflug oder die Ausreise unmittelbar bevorstehen, werden die Papiere nicht ausgestellt.

Bei einer Einreise wird grundsätzlich kein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt. Ausnahme: Für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland, wenn aufgrund eines beabsichtigten sehr kurzen Aufenthaltes im Inland die Ausstellung eines Passes oder Passersatzes nicht zumutbar ist.

Achtung:

  • Andere Staaten sind nicht verpflichtet, den Reiseausweis als Reisedokument zu akzeptieren.
    Auch Fluggesellschaften können die Mitnahme mit einem Reiseausweis verweigern.
  • Sie haben keinen Rechtsanspruch, dass Ihnen die zuständige Grenzbehörde (Bundespolizei) einen Reiseausweis als Passersatz ausstellt.

Voraussetzungen

  • Die Identität und die deutsche Staatsangehörigkeit der reisenden Person muss festgestellt werden können.
  • Es bestehen keine
    • Sicherheitsbedenken,
    • Ausreiseuntersagung oder
    • Passversagungsgründe.
  • Bei Minderjährigen muss das Einverständnis der gesetzlichen Vertretung vorliegen.

Verfahrensablauf

Den Reiseausweis müssen Sie persönlich direkt bei der Grenzbehörde (zum Beispiel am Flughafen) beantragen.

Um die Erlangung des benötigten Passersatzpapiers zu beschleunigen, können Sie mit dem Onlineantrag Ihre Personalien und die relevanten Reisedaten elektronisch an die zuständige Grenzbehörde übermitteln, die rasch mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird. Von dort erhalten Sie auch Mitteilung über die Modalitäten der Abholung.

Bei Minderjährigen müssen die sorgeberechtigte oder eine bevollmächtigte Person den Reiseausweis als Passersatz beantragen.

Tipp: Weitere Informationen zur Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz erhalten Sie auch unter der 24-Stunden-Hotline der Bundespolizei unter 0800 6 888 000.

Fristen

keine

Unterlagen

Nachweis der Identität und der deutschen Staatsangehörigkeit (in der Regel durch den abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis)

Hinweis: In Ausnahmefällen können Sie Ihre Identität auch durch Kopien des abgelaufenen Reisepasses oder Personalausweises beziehungsweise durch Ihre Geburtsurkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (beispielsweise Führerschein) nachweisen.

Kosten

EUR 8,00

Sonstiges

Für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums beziehungsweise der Schweiz kann analog zum Reiseausweis ein sogenannter Notreiseausweis ausgestellt werden. Für diesen wird eine Gebühr von EUR 18,00 erhoben. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Passersatz für Ausländer aus EU-Staaten (Notreiseausweis) beantragen".

Rechtsgrundlage

Passgesetz (PassG):

  • § 1 Passpflicht
  • § 7 Passversagung
  • § 19 Absatz 1 Satz 2 Zuständigkeit

Passverordnung (PassV):

  • § 7 Passersatz
  • § 10 Gültigkeit des Passersatzes
  • § 15 Gebühren

Zuständigkeit

Die zuständige Stelle ist die zuständige Grenzbehörde (Bundespolizei) am Ort des Grenzübertritts.

Vertiefende Informationen

Auf den Seiten der Bundespolizei finden Sie eine Liste der Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen. Beachten Sie aber, dass ausländische Grenzbehörden diese Praxis jederzeit kurzfristig ändern können.

Freigabevermerk

01.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg