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Facebook

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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • Lichtbild (freiwillig)
  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
Genutzte Technologien
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Dienstleistungen

Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchung wahrnehmen

Als Schwangere haben Sie einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen und auf zusätzliche Untersuchungen, soweit diese aus medizinischer Sicht erforderlich sind.

Durch die medizinische Betreuung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet und Gesundheitsstörungen rechtzeitig behandelt werden. Dabei sollen auch Risikoschwangerschaften und Risikogeburten frühzeitig erkannt werden.

Voraussetzungen

Sie sind schwanger.

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Termin. Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung erhalten Sie den Mutterpass. In diesen werden im weiteren Verlauf der Schwangerschaft die Ergebnisse sämtlicher Untersuchungen eingetragen. Den Mutterpass sollten Sie während der Schwangerschaft immer bei sich führen und zu jeder ärztlichen Untersuchung und zur Entbindung mitbringen.

Die Vorsorgeuntersuchungen erfolgen anfangs einmal monatlich. In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten werden Sie in der Regel pro Monat zwei Mal untersucht . Wenn Sie berufstätig sind, müssen Sie für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden, ohne dass ein Verdienstausfall entsteht. Bei der Vereinbarung eines Untersuchungstermins muss auf die Belange des Betriebs Rücksicht genommen werden.

Bei der Erstuntersuchung wird nach Feststellung der Schwangerschaft eine allgemeine Befragung vorgenommen. Dabei wird Ihre Krankengeschichte erfasst, beispielsweise die gesundheitlichen und familiären Vorbelastungen sowie körperliche und seelische Belastungen. So kann festgestellt werden, ob ein Schwangerschaftsrisiko besteht. Außerdem werden eine Allgemeinuntersuchung und eine gynäkologische Untersuchung durchgeführt und weitere diagnostische Maßnahmen getroffen (z.B. Blutdruckmessung, Feststellung des Körpergewichts, Urinuntersuchung und Untersuchung auf Blutarmut).

Ihr Blut wird auf verschiedene Infektionskrankheiten hin getestet, die Ihrem Kind gefährlich werden könnten, wie z.B. Röteln. Ein HIV-Test wird Ihnen angeboten, aber nur mit Ihrem Einverständnis durchgeführt.

Bei jeder Vorsorgeuntersuchung werden

  • Blutdruck, Gewicht und Urin kontrolliert,
  • der Stand der Gebärmutter und die kindliche Herzaktion kontrolliert und
  • die Lage des Kindes festgestellt.

Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen: in der Regel im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat. Bei Vorliegen bestimmter Risiken oder Komplikationen können auch häufigere Ultraschalluntersuchungen angeordnet werden.

Untersuchungen im Rahmen der Pränataldiagnostik, mit denen Fehlbildungen des Fötus, Infektionen, familiär vererbte Krankheiten und Chromosomenanomalien festgestellt werden, gehören nicht zu den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen. Der Arzt muss Sie bei Vorliegen bestimmter Risiken auf die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik hinweisen, beispielsweise wenn Sie bereits 35 Jahre oder älter sind. Die Entscheidung über Maßnahmen der Pränataldiagnostik liegt bei Ihnen. Lassen Sie sich ausführlich zu Art und Zweck der Untersuchung beraten.

Sie haben die Wahl, ob Sie die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft bei einem Frauenarzt/einer Frauenärztin oder einer Hebamme wahrnehmen. Auch ein Wechsel zwischen Arzt und Hebamme ist möglich.

Fristen

Keine

Unterlagen

  • Versichertenkarte
  • Mutterpass

Kosten

Die Kosten für die normalen Vorsorgeuntersuchungen trägt die Krankenkasse.

Kosten für Untersuchungen, die über die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen und Untersuchungen im Rahmen der Pränataldiagnostik müssen Sie selbst tragen.

Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Leistungen bezahlt werden.

Hinweis: Wenn Sie keinen Versicherungsschutz haben, können die Kosten vom Sozialamt übernommen werden.

Sonstiges

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob zusätzliche Leistungen oder Angebote übernommen werden.

Zuständigkeit

  • Ihr Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin
  • Ihre Hebamme

Freigabevermerk

17.04.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg