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Facebook

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Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

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Weltweit

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • Geburtsname, -datum und -ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Kontaktdaten (Anschrift, Tel.Nr., E-Mail-Adresse, soweit freiwillig angegeben)
  • Angaben über familiäre Verhältnisse (Familienstand, Ehepartner/in, Kinder)
  • Lichtbild (freiwillig)
  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
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Dienstleistungen

Versorgungswerk der Architekten - Mitgliedschaft anmelden

Vom Versorgungswerk erhalten Sie als Mitglieder oder hinterbliebene Person folgende Leistungen:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Kindergeld (nur bei Gewährung einer Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente)
  • Kapitalabfindung für hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bei Erlöschen des Rentenanspruchs im Fall der Wiederverheiratung.

Hinweis: Darüber hinausgehende Leistungen (z.B. eine Übernahme von Kosten für Kur- oder Rehabilitationsmaßnahmen, Sterbegeld, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) sind nicht vorgesehen.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Versorgungswerk zahlen Beiträge, solange sie kein Altersruhegeld und keine Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen. Die Beitragshöhe ist durch Mindest- und Höchstbeträge begrenzt. Sie hängt von der Art der ausgeübten Tätigkeit ab. Es gelten folgende Beträge:

  • Für Selbständige beträgt der Regelbeitrag 18 Prozent der in der gesetzlichen Rentenversicherung festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze. In den ersten fünf Jahren der Teilnahme können Sie eine Beitragsermäßigung beantragen.
  • Angestellte zahlen denselben Beitrag, der an die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichten wäre.

Die meisten Arbeitgeber führen die Beiträge direkt an das Versorgungswerk ab. Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Versicherungsnummer mit. Informieren Sie ihn von Ihrer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Stehen Sie in keinem Arbeitsverhältnis oder zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht direkt an das Versorgungswerk, müssen Sie die Beiträge selbst entrichten. Ein Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung können Sie im Internet herunterladen.

Voraussetzungen

Sie sind Mitglied in einer der folgenden Kammern:

  • Architektenkammer Baden-Württemberg,
  • Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein und
  • Hamburgische Architektenkammer

Für Sie ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk verpflichtend.

Eine Teilnahme am Versorgungswerk ist ausgeschlossen, wenn Sie

  • zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Teilnahme am Versorgungswerk beginnen würde, die Regelaltersgrenze erreicht haben oder
  • zu diesem Zeitpunkt berufsunfähig sind oder
  • eigene Versorgungsansprüche nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben.

Hinweis: Befreiungen von der Pflichtteilnahme sind möglich für:

  • als Angestellte eingetragene Mitglieder der Architektenkammer, solange sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen
  • Mitglieder der Architektenkammer, die zu dem Zeitpunkt, in dem die Mitgliedschaft begründet wird, bereits einer anderen berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören

Verfahrensablauf

Sobald Sie Mitglied in der Kammer sind, erhält das Versorgungswerk automatisch eine Nachricht. Es kommt mit allen nötigen Informationen und Unterlagen auf Sie zu. Sie müssen sich nicht selbst vorher anmelden.

Tipp: Gleich bei Ihrer Anmeldung können Sie sich auf Antrag zugunsten des Versorgungswerkes von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das erforderliche Formular für den Befreiungsantrag erhalten Sie beim Versorgungswerk oder können es im Internet herunterladen. Schicken Sie es ausgefüllt und unterschrieben an das Versorgungswerk. Das Versorgungswerk ergänzt Ihren Antrag und leitet ihn an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen der Teilnahme, teilt Ihnen das Versorgungswerk Ihre Versicherungsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt mit dem Versorgungswerk angeben.

Fristen

für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen

Darüber hinaus sind in der Satzung des Versorgungswerks weitere Fristen geregelt.

Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Nachweis der Eintragung in die Liste der jeweiligen Architektenkammer
  • wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sind: Kopie des Arbeitsvertrags
  • wenn Sie in keinem Angestelltenverhältnis tätig sind: Nachweis Ihres Tätigkeitsstatus (z.B. Ernennungsurkunde im Fall eines Beamtenverhältnisses)
  • falls bereits vorhanden: Einkommensnachweise (z.B. Einkommensteuerbescheid bei selbständiger Tätigkeit, Entgeltbescheinigung bei nicht selbständiger Tätigkeit)

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: monatlicher Regelpflichtbeitrag

Zuständigkeit

das Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg (VWDA)

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 20.01.2020 freigegeben.