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Facebook

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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Geräte-Informationen
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
Genutzte Technologien
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Dienstleistungen

Europäische Genossenschaft - Eintragung in das Genossenschaftsregister beantragen

Über Ihren Notar können Sie die Eintragung sowohl bei einer Neugründung einer Genossenschaft, einer Verschmelzung von schon bestehenden Genossenschaften als auch im Rahmen einer Umwandlung einer bestehenden Genossenschaft beantragen.

Eine eingetragene europäische Genossenschaft gilt als juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Sie und weitere Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein.

In einer Genossenschaft haften Sie als Einzelmitglieder im Normalfall nicht.

Voraussetzungen

Damit Sie eine Genossenschaft als Europäische Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eintragen lassen können, ist ein grenzüberschreitender Bezug erforderlich.
Das bedeutet, dass Sie, die Gründer der Genossenschaft, Ihren Wohnsitz in verschiedenen Mitgliedstaaten haben, dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen oder seit mindestens zwei Jahren eine ausländische Niederlassung oder Genossenschaftstochter haben.

Um in das Genossenschaftsregister eingetragen zu werden, müssen Sie:

  • ein Verfahren zur Beteiligung Ihrer Arbeitnehmer durchgeführt haben.
  • Entweder eine neue Genossenschaft gründen, mindestens zwei Genossenschaften miteinander verschmelzen oder eine bestehende Genossenschaft umwandeln.
  • Bei einer Neugründung einer Europäischen Gesellschaft müssen Sie die Gründung durch fünf natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften durchführen lassen.
    Entweder müssen Sie Ihre Wohnsitze in mindestens 2 verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) haben oder es müssen mindestens zwei Gesellschaften dem Recht verschiedener EU-Mitgliedsstaaten unterliegen.
  • Wenn bei der Neugründung keine natürlichen Personen beteiligt sind, dann können bereits zwei juristische Personen oder Personengesellschaften eine Europäische Genossenschaft (SCE) gründen.
  • Wenn Sie zwei oder mehr Genossenschaften miteinander verschmelzen möchten, um eine Europäische Genossenschaft ins Register einzutragen, dann müssen mindestens zwei der Gesellschaften dem Genossenschaftsrecht verschiedener EU-Mitgliedsstaaten unterliegen.
  • Und wenn Sie eine bestehende Genossenschaft in seiner Rechtsform in eine Europäische Genossenschaft umwandeln möchten, dann muss die bestehende Genossenschaft in einem EU-Mitgliedsstaat gegründet worden sein und ihren Sitz oder die Hauptverwaltung in einem EU-Mitgliedsstaat haben.
    Außerdem muss die Genossenschaft, die umgewandelt werden soll, eine Niederlassung oder Genossenschaftstochter haben, die seit mindestens zwei Jahren in einem anderen EU-Mitgliedsstaat besteht und dem dort geltenden Recht unterliegt.

Verfahrensablauf

  • Die notariell arbeitende Person berät Sie bei der Antragstellung.
  • Die notariell arbeitende Person erstellt den Antrag in erforderlicher Form wie es die Gesetze vorgeben.
  • Die notariell arbeitende Person sendet den Antrag in elektronischer Form über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach mit einer elektronischen Signatur an das zuständige Registergericht.
  • Das zuständige Registergericht wird sich dann bei Ihnen melden und einen Kostenvorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten fordern.
  • Wenn das Registergericht nach der Prüfung Ihrer Unterlagen etwas beanstandet, dann meldet sich das Gericht bei Ihner notariell arbeitenden Person.
    Dann haben Sie die Möglichkeit eventuell geforderte Nachlieferungen einzusenden.
  • Wenn das Gericht die Eintragung ablehnt, erhalten Sie eine abschlägige gerichtliche Entscheidung. Sie haben die Möglichkeit dagegen eine Beschwerde einzulegen.
  • Wenn nach der Prüfung Ihrer Unterlagen keine Beanstandung vorliegt, erfolgt die Eintragung in das Genossenschaftsregister. Sie erhalten dann eine Eintragungsmitteilung und eine endgültige Kostenrechnung.
  • Wenn sich wichtige Änderungen wie zum Beispiel der Firmensitz, die Rechtsform oder die Vertretungsberechtigten ergeben, dann müssen Sie diese Änderungen erneut über eine notariell arbeitende Person dem Registergericht mitteilen.

Fristen

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

Darüber hinaus gibt es keine Fristen.

Unterlagen

Sie müssen bei einer Neugründung einer Genossenschaft vorlegen:

  • die Satzung der Genossenschaft,
  • die Urkunde der Bestellung des Aufsichtsrats
  • und die Bescheinigung des Prüfungsverbands.

Über die in Ihren Fall abweichenden oder zusätzlich erforderlichen Unterlagen berät Sie eine Notarin oder ein Notar Ihrer Wahl.

Kosten

  • Weitere Kosten hängen stark vom Einzelfall ab und können nicht pauschal benannt werden.
    Die in Ihrem Fall entstehenden Kosten kann ein Notar Ihrer Wahl für Sie berechnen.
  • Weiterhin müssen Sie die Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung übernehmen.

Zuständigkeit

eine Notarin oder ein Notar Ihrer Wahl

Freigabevermerk

Stand: {0]

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg