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Facebook

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Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

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  • Geräte-Informationen
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
Datenverarbeitungszwecke

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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

Einwilligungshinweis

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  • Lichtbild (freiwillig)
  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
Genutzte Technologien
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Dienstleistungen

Förderung für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge beantragen

Wenn Sie den Kauf, das Leasing oder die Miete eines neuen Elektro-Nutzfahrzeuges mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb oder einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine in Baden-Württemberg planen, können Sie eine Landesförderung der Unterhalts- und Betriebskosten beantragen. Eine Förderung der Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb von umgerüsteten Neu- und Gebrauchtfahrzeugen kann ebenfalls beantragt werden.

  • Sie erhalten einen Zuschuss in Form einer Festbetragsförderung, der sich nach der EG-Fahrzeugklasse bemisst und sich danach richtet, ob der Zuwendungsnehmer bereits von einer Bundesförderung profitiert hat.
  • Wird das geförderte Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N1 zugeordnet, so beträgt der Zuschuss 4.000 €. Haben Sie als Fördernehmer bereits von der Bundesförderung profitiert, können Sie einen Zuschuss in Höhe von 2.000 € erhalten.
  • Wenn das geförderte Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N2 zugeordnet wird, so beträgt der Zuschuss 30.000 €. Haben Sie als Fördernehmer bereits von der Bundesförderung profitiert, können Sie einen Zuschuss in Höhe von 20.000 € erhalten.
  • Sofern das geförderte Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N3 zugeordnet wird, beträgt der Zuschuss 60.000 €. Haben Sie als Fördernehmer bereits von der Bundesförderung profitiert, können Sie einen Zuschuss in Höhe von 50.000 € erhalten.
  • Die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen werden gemäß Gewichtsklasseneinordnung den EG-Fahrzeugklassen zugeordnet.

Voraussetzungen

  • Sie planen den Kauf, das Leasing oder die Miete eines neuen Elektro-Nutzfahrzeuges mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb oder einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine.
  • Oder Sie beabsichtigen die Umrüstung eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeuges.
  • Es handelt sich um Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit höchstens 3 Sitzplätzen oder um selbstfahrende Arbeitsmaschinen ohne EG-Klassen.
  • Die Fahrzeuge müssen mindestens drei Jahre, bei Leasing oder Miete während der kompletten Leasing-/Mietdauer (maximal drei Jahre) in Baden-Württemberg auf den Antragsteller zugelassen sein und überwiegend dort in Betrieb sein.
  • Sie können die BW-e-Nutzfahrzeuge-Förderung für maximal 50 Fahrzeuge erhalten.
  • Sie sind ein Einzelunternehmen, eine Einzelkauffrau oder ein Einzelkaufmann, freiberuflich, eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, eine Kommanditgesellschaft, eine offene Handelsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft, eine Partnerschaftsgesellschaft, ein eingetragener Verein, eine Genossenschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine öffentliche Anstalt, eine Stiftung des öffentlichen Rechts oder eine Unternehmergesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
  • Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen nach der KMU-Definition der EU. Ein kleines und mittleres Unternehmen nach EU-Definition hat weniger als 250 Beschäftige und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro (oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro). Für kommunale Unternehmen gilt das KMU-Kriterium nicht.
  • Sie erwerben, leasen/mieten oder rüsten ein neues Elektro-Nutzfahrzeug der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 oder eine selbstfahrende Arbeitsmaschine um.
  • Ihr Fahrzeug hat höchstens drei Sitzplätze.
  • Sofern Ihr Fahrzeug nach den Fahrzeugklassen N2 und N3 eingeordnet wird, ist ein Rechtsabbiegeassistent Zuwendungsvoraussetzung.
  • Sie lassen das Elektrofahrzeug in Baden-Württemberg zu und verkehren mindesten drei Jahre, bei Leasing oder Miete während der kompletten Leasing-/Mietdauer (maximal 3 Jahre) damit überwiegend (mehr als 50 %) dort.
  • Sie haben den Vertrag über das E-Fahrzeug nicht vor der Antragstellung (Datum des E-Mail-Eingangs) geschlossen.

Verfahrensablauf

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung vor Vorhabensbeginn erforderlich ist, damit das Vorhaben gefördert werden kann. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald dafür erste rechtsverbindliche Verpflichtungen, insbesondere aufgrund entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge, eingegangen wurden. Ein Vorhabensbeginn nach Antragseingang, aber vor Zusage der L‑Bank, erfolgt auf Ihr eigenes Risiko.

Fristen

Das Förderprogramm läuft bis längstens Ende 2023. Die Bewilligungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Unterlagen

Kosten

keine

Sonstiges

Weitere Informationen werden auf der Webseite der L-Bank zur Verfügung gestellt. Dort können Sie den Förderantrag auch direkt online stellen.

Zuständigkeit

Landeskreditbank Baden-Württemberg

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

17.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg