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Facebook

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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • Lichtbild (freiwillig)
  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
Genutzte Technologien
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Dienstleistungen

Kraftfahrzeugsteuer zahlen

Die Zollverwaltung setzt die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer fest.

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, muss von Ihnen bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat abgegeben werden. Damit ermächtigen Sie die Zollverwaltung, die Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzug zum Fälligkeitstermin abzubuchen.

Außerdem dürfen Sie als Fahrzeughalterin oder -halter keine Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände haben.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist auf Ihren Namen zugelassen. Sie müssen für jedes Fahrzeug, das auf Ihren Namen zugelassen ist, Steuern zahlen.
  • Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerbeträge ausstehen.

Verfahrensablauf

Zulassung und Lastschrifteinzug

Soll ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden, müssen Sie in der zuständigen Stelle das ausgefüllte und unterschriebene Formular "SEPA-Lastschriftmandat" abgeben.

Lassen Sie die An- oder Ummeldung durch eine Vertretung (beispielsweise durch das Autohaus) vornehmen, benötigt diese für die Zulassung eine Vollmacht von Ihnen.

Steuerbescheid und Zahlung der Steuer

Nach der Zulassung erhalten Sie automatisch einen Steuerbescheid vom Hauptzollamt. Dieser enthält die Steuernummer, die festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer und alle nötigen Zahlungshinweise.

Sie müssen die Kraftfahrzeugsteuer grundsätzlich für ein Jahr im Voraus bezahlen.

Fahrzeugabmeldung und Steuererstattung

Endet die Steuerpflicht, etwa weil Sie Ihr Fahrzeug abmelden, wird ein neuer Betrag für den letzten Zeitraum zwischen Beginn und Abmeldung festgesetzt. Die zu viel vorausgezahlte Steuer wird Ihnen dann erstattet.

Wird ein Fahrzeug veräußert, so endet die Steuerpflicht für die veräußernde Person zu dem Zeitpunkt, in dem die vorgeschriebene Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingeht, spätestens mit der Aushändigung des neuen Fahrzeugscheins an die erwerbende Person. Zu einer solchen Anzeige gehört neben der Mitteilung der Anschrift der erwerbenden Person auch die Bestätigung über den Empfang der Fahrzeugpapiere (siehe dazu auch Hinweise im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I).

Die erwerbende Person kann durch die Erfüllung der ihr obliegenden Pflicht zur An- oder Ummeldung des Fahrzeugs auf ihren Namen für die veräußernde Person befreiend tätig werden. Kommt die erwerbende Person dieser Verpflichtung nicht nach, kann sich die bisherige Fahrzeughalterin oder der bisherige Fahrzeughalter nicht darauf berufen, dass die erwerbende Person nach den getroffenen Vereinbarungen zur An- oder Ummeldung des Fahrzeugs verpflichtet ist.

Die veräußernde Person trägt das volle Risiko der Nichtbeendigung der Steuerpflicht, wenn sie es unterlässt, die vorgeschriebene Veräußerungsanzeige der Zulassungsstelle selbst zu übermitteln.

Änderung der Bankverbindung

Wenn sich Ihre Bankverbindung ändern sollte, müssen Sie die neuen Kontodaten schnellstmöglich Ihrem zuständigen Hauptzollamt mitteilen. Erteilen Sie hierzu ein neues SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer.

Fristen

Bei inländischen Fahrzeugen beginnt die Steuerpflicht mit der verkehrsrechtlichen Zulassung und besteht solange, wie das Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat.

Unterlagen

Kosten

  • Verfahrenskosten: keine
  • gegebenenfalls: Kosten für die Zulassung und An- und Ummeldung des Fahrzeuges

Sonstiges

  • Um die Einnahme der Kraftfahrzeugsteuer zu erleichtern, ist die Zulassung eines Fahrzeuges nur bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer möglich.
  • Eine Jahressteuer von mehr als 500,00 Euro kann nach vorheriger Mitteilung beim zuständigen Hauptzollamt in gleichen Halbjahresbeträgen zuzüglich drei Prozent entrichtet werden. Bei mehr als 1.000 Euro Jahressteuer ist die Zahlung in gleichen Vierteljahresbeträgen zuzüglich sechs Prozent möglich.

Zuständigkeit

das Hauptzollamt

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk